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Brexit und das deutsche Meldewesen

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(IINews) - Am 29. März 2017 erklärte die britische Regierung offiziell ihren Austritt beim Europäischen Rat aus der Europäischen Union. Seit dem laufen die Verhandlungen. Die Ergebnisse sind schwer vorhersagbar, besonders nach den jüngsten Wahlen. Dennoch haben die meisten Banken und Firmen aus anderen Industrien, schon vor der Wiederaufnahme des Dialoges am 19. März 2017, damit begonnen Pläne für den EU-Austritt vorzubereiten. Herr Crayn, Brite und Chef der Deutschen Bank, hat in der letzten Zeit mehrfach eindeutig seinen Favoriten Frankfurt ermutigt die Chance zu nutzen.

Traditionell haben Banken aus Übersee ihren Hauptsitz in London, um ihre Services europäischen Kunden anzubieten. Über diese Struktur sind einige im Vereinigten Königreich ansässige Banken stark in die europäische Wirtschaftszone involviert.

Der Einfluss des Brexit auf die verschiedenen Bankprodukte

Das größte Potenzial wird, aufgrund der Anforderungen für lokale Genehmigungen, in den Unternehmenskrediten und -einlagen gesehen. Eine geringere Auswirkung auf andere Produktkategorien basiert auf der Annahme, dass die britischen Standorte einen Zugang zum europäischen Markt erhalten oder, dass eine äquivalente Verordnung unter einer neuen Regierung zustande kommt. In dem Fall, dass diese Annahmen nicht halten, wird der Einfluss auf diese spezifischen Produkte ansteigen.

Brüssel hat herausgestellt, dass das Vereinigte Königreich nicht erwarten kann, die gleichen Vorteile außerhalb wie innerhalb der EU zu erhalten. Wenn es kein Abkommen für Finanzdienst-leistungen gibt, würden die Banken härter als andere Industrien vom Brexit be-troffen sein. Das bedeutet, dass Banken einen Plan für den Fall haben sollten, dass sie ihre derzeitigen Zugangsvereinbarungen, welche über die acht Einzelmarktregeln abgedeckt werden, verlieren. In diesem Szenario würden Banken, mit einer Niederlassung im Vereinigten Königreich, wie jede andere Institution außerhalb des europäischen Marktes behandelt werden, ohne Option auf das Passporting System.





Finanzinstitute mit einer Niederlassung in Europa müssen lokale regulatorische Anforderungen erfüllen

Banken aus Übersee benötigen eine juristische Einheit, um ihre grenzübergreifenden Geschäfte in Europa weiterzuführen. Für diesen Zweck können sie ein Tochterunternehmen in Kontinentaleuropa gründen. Banken, die anstreben ihre Geschäftseinheiten zu verlagern, stehen vor der Herausforderung sich frühzeitig Einblicke in die regulatorischen Verfahren der EU zu verschaffen, um die Aufwände, Kosten und Konsequenzen des Regulatorikprozesses annähernd bemessen zu können.

Mögliche Europäische Finanzzentren

Einige Banken haben angekündigt, dass sie eine juristische Präsenz in Deutschland gründen werden. Von allen zentraleuropäischen Ländern versuchen insbesondere Luxemburg, Österreich und die Tschechische Republik die Finanzdienstleister aus London anzuziehen. Speziell die Städte Frankfurt, Luxemburg Stadt, Berlin, Wien und Prag sind hier als mögliches neues Finanzzentrum herauszustellen. Die EZB (Europäische Zentralbank) und die Deutsche Bundesbank gaben an, dass „halbe Ansätze und Briefkastenfirmen, die erschaffen werden, um als Bank in Deutschland zu operieren, nicht ausreichen würden“. Die EZB pocht darauf, dass alle neuen Einheiten im Euro-Raum die regulatorischen Standards einhalten. Hinschlich der Berichterstattungskonzepte gab die EZB an, dass zeitweise und unter bestimmten Umständen, Banken interne Modelle, die durch die britische Aufsichtsbehörde geprüft wurden, nutzen könnten. Dies wurde bisher nicht mit w belegt.

Banken haben einen begrenzten Zeitraum für die Realisierung

Künftig müssen Drittlandbanken eine Geschäftsstelle in Kontinentaleuropa gründen und die Geschäfte, durch das Versetzen von Personal und Technologie, weg von Großbritannien bewegen. Sie müssen den gleichen Standard wie europäische Kreditinstitute erfüllen, inklusive Kapital, Liquidität, Solvabilität und Integrität der Geschäftstätigkeiten. Die regulatorischen Kosten werden hierbei unweigerlich steigen. Dieser Prozess wird einen realistischen Zeitrahmen zwischen zwei und vier Jahren einfordern, abhängig von der individuellen Struktur der Organisation. Zusätzlich werden umfassende Änderungen der finanziellen Regulierungen erwartet, die innerhalb der Periode von 2017 bis 2019 in Kraft treten. Das Gründen einer juristischen Einheit und von organisatorischen Strukturen unterbricht die Kerngeschäftstätigkeiten und ist eine herausfordernde Aufgabe, besonders, wenn der Zeitrahmen einbezogen wird.

Mehr Informationen: www.syncwork.de/brexit


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Datum: 16.10.2017 - 15:26 Uhr
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