Saisonfahrzeuge: Sauberkeit ist beimÜberwintern das A und O / TÜV Rheinland: Fahrzeuge dürfen nur auf privatem Grund abgestellt werden / Batterie abklemmen und ausbauen
(ots) - Das Saisonkennzeichen erfreut sich vor allem bei
Motorradfahrern großer Beliebtheit. Die Möglichkeit, im Winter auf
die Straßenzulassung zu verzichten, spart Geld - zumal von
Motorradfahrten über glatte und verschneite Straßen aus
Sicherheitsgründen ohnehin abzuraten ist. Auch viele Autofahrer, die
zusätzlich zum Alltagswagen ein besonderes Fahrzeug wie ein Cabrio
oder Wohnmobil besitzen, greifen gerne auf das Saisonkennzeichen
zurück. "Ist die Straßenzulassung aufgrund eines Saisonkennzeichens
erloschen, muss das Auto in der Garage oder auf einem privaten
Stellplatz geparkt werden", sagt Steffen Mißbach, Kraftfahrtexperte
bei TÜV Rheinland. An der Straße oder auf öffentlichen Parkplätzen
ist dies nicht erlaubt.
Reifen entlasten
Damit das Fahrzeug den Winterschlaf möglichst unbeschadet
übersteht, ist einiges zu beachten. So sollte beispielsweise der
Luftdruck in den Reifen erhöht werden, um Standflächen zu vermeiden.
"Noch besser ist es, das Fahrzeug aufzubocken, um die Reifen komplett
zu entlasten", rät Mißbach. "Das zwischenzeitliche Starten während
der Stilllegung ist hingegen überflüssig. Besser: Batterie abklemmen
und ausbauen." Denn Steuergeräte verbrauchen auch bei abgestelltem
Motor Strom, was eine Tiefentladung der Batterie zur Folge haben
kann.
Schutz vor Korrosion und Lackschäden
Genauso wichtig ist die Sauberkeit. Eine gründliche Reinigung des
kompletten Fahrzeugs - von innen und außen - beugt unter anderem
Korrosion vor. Das Polieren und die Verwendung von Hartwachs schützt
die Lackierung, ein Tuch als Abdeckung ist ebenfalls empfehlenswert.
"Am besten Stoff- oder Leinentücher zum Schutz des Fahrzeugs
verwenden, denn bei Plastikfolien entsteht Schwitzwasser", sagt der
TÜV Rheinland-Experte. "Außerdem die Garage stets gut belüftet
halten, um die Bildung von Staunässe zu verhindern."
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Datum: 13.10.2017 - 10:00 Uhr
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