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Adventisten: Dokument zum Schlichtungsverfahren kirchlicher Angelegenheiten sollüberarbeitet werden

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(LifePR) - Die Mitglieder der Jahressitzung (Annual Council) des Exekutivausschusses der adventistischen Weltkirchenleitung (General Conference Executive Committee) haben am 9. Oktober das vorgelegte Dokument zum Schlichtungsverfahren kirchlicher Angelegenheiten, Phase II, nach sechsstündiger Sitzung mit einem Stimmenverhältnis von 184 zu 114 in geheimer Abstimmung an den vorbereitenden Ausschuss zur Überarbeitung zurückgewiesen. Eine redigierte Version wird vermutlich auf der Jahressitzung 2018 wieder zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Jahressitzung 2017 (Annual Council) findet vom 5. bis 11. Oktober in Silver Spring, Maryland/USA statt.

Das 14-seitige Dokument wurde den Mitgliedern des Exekutivausschusses erst in der Sitzung ausgeteilt und dann verlesen. Das Dokument zum Schlichtungsverfahren kirchlicher Angelegenheiten mit dem Titel ?Verfahren zur Schlichtung und Einhaltung der Kirchenrichtlinien, Phase II? (?Procedures for Reconciliation and Adherence in Church Governance: Phase II?) wurde nach ausführlicher und in sachlichem Ton geführter Diskussion zurück an den ?Ausschuss zur Überprüfung der Einheit in der Mission? (?Unity in Mission Oversight Committee?) verwiesen, der es erarbeitet hatte.

?Das Gremium hat gesprochen, ", sagte Ted N. C. Wilson, Präsident der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten, nach der Abstimmung und drückte seine Hoffnung aus, einen Weg zu finden, das Dokument zu überarbeiten und wieder vorlegen zu können.

Zweistufiges Schlichtungsverfahren

Auf der Jahressitzung 2016 wurde ein zweistufiges Vorgehen zum Umgang mit Kirchenleitungen beschlossen, die Beschlüsse der Weltkirche nicht umsetzen, um sie wieder in Übereinstimmung zu bringen.

Demnach sollen in einem ersten Schritt während eines Jahres verschiedene Konsultationen und Dialoge auf unterschiedlichen Ebenen der Kirche geführt und die entsprechenden Kirchenleitungen auch mittels eines Pastoralbriefs dringend gebeten werden, die Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Weltkirche wiederherzustellen.





Sofern die Angelegenheit damit nicht geklärt werden kann und die Differenzen Glaubensüberzeugungen (Fundamental Beliefs) oder Beschlüsse bzw. Richtlinien der Weltkirche (Working Policy) betreffen, soll die zweite Stufe mit verfahrensrechtlichen Schritten eingeleitet werden. Das nun zurückgewiesene Dokument beschrieb diese zweite Phase inklusive der anzuwendenden Schritte.

Das Dokument ?Verfahren zur Schlichtung und Einhaltung der Kirchenrichtlinien, Phase II? erkennt an, dass ?nicht konforme Praktiken sehr komplexe Ausdrücke kultureller, ethnischer, theologischer, kommunikativer und ökonomischer Werte, Überzeugungen und Praktiken sein können".

Es unterscheidet drei Kategorien, in denen es zu Differenzen kommen kann: Kategorie 1 betrifft die 28 Glaubensüberzeugungen der Siebenten-Tags-Adventisten. Kategorie 2 befasst sich mit den vom Exekutivausschuss der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) verabschiedeten Maßnahmen, die auf die globale Umsetzung ausgerichtet sind und deren Nichtumsetzung sich negativ auf die Einheit der Kirche auswirken würde. Kategorie 3 umfasst Richtlinien, Initiativen und Praktiken auf lokaler Ebene, die nicht gegen Beschlüsse der Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) oder des Exekutivausschusses der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) stehen und die Einheit der Kirche nicht beeinträchtigen.

Beratungen und Anträge

Das Verfahren zur Schlichtung kirchlicher Angelegenheiten sei durch die Diskussion um die Ordination von Frauen zum Pastorendienst ausgelöst worden, sagte G. T. Ng, Generalsekretär der Weltkirchenleitung, wie Adventist News Network (ANN) mitteilte. Es gibt überregionale Kirchenleitungen (Unionen/Verbände), die Pastorinnen ordiniert haben und die damit nicht in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) sind. Dennoch gehe es beim Verfahren zur Schlichtung kirchlicher Angelegenheiten um weit mehr als um die Regelung der Frage der Frauenordination.

In der Diskussion wurde generell bemängelt, dass das 14-seitige Dokument erst während der Sitzung ausgehändigt worden sei und die rund 300 stimmberechtigten Ausschussmitglieder nicht wirklich Zeit gehabt hätten, sich mit diesem umfangreichen Dokument und allen Implikationen zu befassen. So zeigte beispielsweise der ehemalige Vizepräsident der Weltkirchenleitung, Lowell Cooper, in seinem Redebeitrag präzise die Schwachstellen des Dokuments auf und empfahl die Rückweisung.

Dem Antrag von Dave Weigley, Präsident der Columbia Union Conference, USA, auf Rückweisung an den ?Ausschuss zur Überprüfung der Einheit in der Mission? (?Unity in Mission Oversight Committee?), der das Dokument vorbereitet hatte, wurde schließlich in geheimer Abstimmung mit 184 zu 114 zugestimmt.

Das Dokument ?Verfahren zur Schlichtung und Einhaltung der Kirchenrichtlinien, Phase II? (?Procedures for Reconciliation and Adherence in Church Governance: Phase II?) ist (auf Englisch) verfügbar unter:

https://news.adventist.org/fileadmin/news.adventist.org/files/content/procedures-for-reconciliation-and-adherence-in-church-governance-phase-ii.pdf

Diese Agenturmeldung ist auch im Internet abrufbar unter: www.apd.info 


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Datum: 11.10.2017 - 10:20 Uhr
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