InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

IT-Sicherheit in Kliniken

ID: 1536489

Ist das IT-Sicherheitsgesetzt nur für ?Kritische Infrastrukturen? relevant?


(PresseBox) - Mit der am 30.06.2017 erlassenen Ergänzung zur BSI-KRITIS-Verordnung wurden nun auch konkrete Maßnahmen für das Gesundheitswesen formuliert. Jetzt sind die Betreiber von kritischen Infrastrukturen der Krankenhäuser gefragt und verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ihre IT-Systeme nach dem Stand der Technik abzusichern.

Wer ist Betreiber einer ?Kritischen Infrastruktur??

Das sind alle Krankenhäuser mit mehr als 30.000 stationären Fällen pro Jahr

Damit sind rund 100 Kliniken in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes umzusetzen. Die Durchführung der geforderten Maßnahmen wird aber für alle Krankenhäuser dringend empfohlen. Die aus den vergangenen zwei Jahren bekannten Cyber-Angriffe sollten hierzu Motivation genug sein.

Bis wann müssen die Maßnahmen umgesetzt sein?

Die Frist beträgt zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, demzufolge ergibt sich als Termin der 30.06.2019

Ausnahme: Einrichten der Meldestelle, dies muss bereits bis 31.12.2017 erfolgt sein

Die Einführung und Etablierung von geeigneten Organisationsstrukturen und die Umsetzung der technischen Änderungen in der Infrastruktur der Kliniken wird je nach Stand zwischen einem und zwei Jahren in Anspruch nehmen. Deshalb ist es ratsam, schnellstmöglich mit den Vorbereitungen zu beginnen.

Was erwartet das verantwortliche Klinik-Management bei Nichteinhaltung?

Bei einer Nichterfüllung der Pflichten sind Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 ? möglich

Die Nichteinhaltung von Meldungen bei Sicherheitspannen sind Bußgelder bis zu 50.000 ? möglich

Was bedeutet ?Stand der Technik? und welche Maßnahmen müssen konkret umgesetzt werden?

Hierzu sind die folgenden, wichtigen Themen zu nennen:

Die Umsetzung von Organisationsstrukturen und Verfahrensrichtlinien

Das Identifizieren der kritischen Patientenversorgungsprozesse, der bestehenden IT-Infrastruktur und der Systeme inklusive der Schnittstellen, die diese abbilden und unterstützen





Die Implementierung eines Information Security Management Systems (ISMS)

Das Benennen von unternehmenskritischen IT-Risiken

Die Ableitung von technischen und organisatorischen Maßnahmen erkannter Risiken

Die Einführung eines Business Continuity Management für Krisen- und Notfallsituationen in der IT

Es wird empfohlen, auf Standards zurückzugreifen (BSI/ ISO27001) in denen z.B. ein ISMS oder das Risikomanagement beschrieben sind.

Die Begleitung durch ein externes, neutrales Beratungsunternehmen sichert die gebotene Objektivität und ist die Voraussetzung für eine geplante Auditierung und Zertifizierung. Die branchenorientierten Klinik-IT- und IT-Sicherheits-Spezialisten der Adiccon stehen den Kliniken bei der Realisierung der genannten Anforderungen bis hin zu einer Zertifizierung bedarfsgerecht zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, sind wir gerne für Sie da. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf ? wir freuen uns auf Sie!


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Maarten Stassen, führender Jurist für Datenschutzrecht und Sicherheit im Internet, verstärkt Crowell& Moring in Brüssel
Safe-T Data stellt patentierte Cyber-Security-Lösungen auf it-sa 2017 vor.
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 04.10.2017 - 09:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1536489
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Darmstadt


Telefon:

Kategorie:

IT, New Media & Software


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 36 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"IT-Sicherheit in Kliniken
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Adiccon GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Adiccon GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.254
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 367


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.