Automatische Türen: Kinder zur Sicherheit an die Hand nehmen / TÜV Rheinland: Technische Vorkehrungen sichern Gefahrenstellen / Betreiber haftet in der Regel bei Unfällen
(ots) - An Flughäfen, in Supermärkten oder Krankenhäusern:
Automatische Türsysteme sind vielerorts im Einsatz. Sie sind bequem,
müssen jedoch achtsam genutzt werden. Sonst kann es bei automatischen
Schiebe- und Drehtüren zu Unfällen kommen. Auch die Technik muss
regelmäßig kontrolliert werden. Grundsätzlich ist der Betreiber für
die Sicherheit der automatischen Türen verantwortlich. "Eine Prüfung
muss mindestens jährlich stattfinden. Befindet sich die Tür jedoch in
einem stark beanspruchten Bereich, sollte der Betreiber häufigere
Prüfungen veranlassen", sagt Ralf Korsten, Sachverständiger für
Förder- und Maschinentechnik bei TÜV Rheinland. Dabei werden alle
sicherheitsrelevanten Aspekte, die korrekte Montage sowie die
Einbindung in die Gebäudesituation untersucht.
Besonderes Augenmerk wird auf die Kennzeichnung der
Gefahrenstellen gelegt. Durch Prüfungen der technischen
Sicherheitseinrichtungen wie Radar- oder Infrarot-Bewegungsmelder
unterstützt TÜV Rheinland den Betreiber dabei, die Sicherheit auf
einem hohen Niveau zu halten.
Kinder werden nicht immer von Sensoren erfasst
Technische Sicherheitsvorkehrungen wie Lichtschranken,
Anwesenheitssensoren oder Abweiser sichern die Gefahrenstellen.
Jedoch können Sensoren nicht den gesamten Bereich bis zum Boden
vollständig überwachen. Kleinkinder oder Kinder, die gestürzt sind,
werden so nicht zuverlässig erfasst. Kinder können sich außerdem an
der Schließkante von Schiebetüren quetschen oder von den Türflügeln
umgestoßen werden. "Eltern sollten ihre Kinder beim Durchqueren von
automatischen Türen im Auge behalten und zur Sicherheit an die Hand
nehmen", betont Ralf Korsten.
Ältere Türsysteme nachrüsten
Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet, automatische Türsysteme
abzusichern. Dabei müssen der ordnungsmäßige Zustand und der aktuelle
Stand der Technik gewährleistet sein. Kommt es dennoch zu einem
Unfall, haftet in der Regel der Betreiber. Viele ältere Türsysteme
können nachträglich mit verschiedenen Sicherheitseinrichtungen
nachgerüstet werden.
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Datum: 29.09.2017 - 10:00 Uhr
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