RA Horrion: Sorgfaltspflichten des Radfahrers gegenüber Fußgängern auf Geh- und Radweg. Verkehrsre
RA Horrion: Radfahrer muss auf Geh- und Radweg auf Fußgänger besonders achten und jederzeit anhalten können. Verkehrsrecht - Dresden
(IINews) - Rechtsgründe - Verkehrsrecht Dresden:
Nähert sich ein Radfahrer einer Fußgängergruppe, muss dieser in der Lage sein, jederzeit anhalten zu können. Ansonsten besteht für ihn eine Haftung von 2/3.
Sachverhalt - Verkehrsrecht Dresden:
Radfahrer A fährt auf Geh- und Radweg. Vor ihm geht eine Fußgängergruppe. A klingelt. Die Fußgänger reagieren nicht. Trotzdem fährt A ungebremst weiter. Beim Überholen macht eine Fußgängerin einen Schritt so ungünstig, dass es zum Unfall mit Radfahrer A
kommt. A verlangt vollen Schadenersatz.
Rechtsgründe - Verkehrsrecht Dresden:
Auf einem Geh- und Radweg gilt grundsätzlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 StVO. Bei der Haftungsverteilung war zu berücksichtigen, dass der Radfahrer A trotz Klingeln ungebremst weiterfuhr, nachdem die Fußgängergruppe nicht reagiert hatte. Der Radfahrer hätte vielmehr seine Geschwindigkeit so reduzieren müssen, dass er jederzeit vor der Gruppe gefahrlos hätte zum Stehen kommen können. Die Haftung wurde zu Lasten des Radfahrers mit 1/3 zu 2/3 bewertet.
Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden:
Radfahrer sollten sich auf Geh- und Radwegen Fußgängern äußerst langsam nähern und deutlich auf sich aufmerksam machen. Eine private Haftpflichtversicherung ist für Radfahrer
und Fußgänger ratsam.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.
"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.
Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.
Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de
Datum: 18.01.2010 - 12:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 153544
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulrich Horrion
Stadt:
Dresden
Telefon: 0351-803 09 40
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 113 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"RA Horrion: Sorgfaltspflichten des Radfahrers gegenüber Fußgängern auf Geh- und Radweg. Verkehrsre"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwalt Ulrich Horrion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).