InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verbraucherrechte bei defektem Smartphone und Co.

ID: 1532521

Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Sachlagen


(PresseBox) - Wenn das Smartphone-Display einen Sprung hat oder der Bildschirm des Notebooks schwarz bleibt, ist der Ärger oft groß und schnelle Hilfe nötig. Doch wer direkt zur nächsten Werkstatt eilt, ärgert sich nachher vielleicht noch mehr. Rita Deutschbein vom Onlinemagazin teltarif.de erklärt: "Bevor sich Nutzer bei Reparaturdiensten Rat holen, sollten sie prüfen, ob für das defekte Gerät nicht unter Umständen die Gewährleistung eintritt. Durch Reparaturversuche, auch professionelle von der Werkstatt, wird diese aufs Spiel gesetzt."

Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden im Sprachgebrauch häufig gleichgesetzt. Es handelt sich aber um zwei unterschiedliche Sachlagen. Deutschbein führt aus: "Die Gewährleistung ist durch das Gesetz geregelt und beträgt in Deutschland für Neuware in der Regel zwei Jahre. Innerhalb der Gewährleistung wird dem Kunden bei einem Produktmangel eine kostenlose Beseitigung des Fehlers vom Händler garantiert, wobei die Beseitigung sowohl den Austausch des Gerätes als auch die Reparatur des selbigen umfassen kann." Scheitern die Versuche des Händlers, den Mangel zu beseitigen, hat der Kunde das Recht auf eine Kaufpreisminderung, einen Rücktritt vom Kaufvertrag oder unter Umständen Schadenersatz. Bei einem Defekt innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf sollten sich Nutzer also an die Verkaufsstelle wenden. Beim Versandhandel gilt über die Gewährleistung hinaus zusätzlich ein Rückgaberecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Das macht den Umtausch besonders einfach, ist aber eigentlich nicht für defekte Produkte gedacht. "Vor allem wenn das Gerät schon erhebliche Gebrauchsspuren aufweist, sollte lieber auf die Gewährleistung zurückgegriffen werden, da der Händler sonst die Gebrauchsspuren und die zwischenzeitliche Nutzung in Rechnung stellen könnte", rät Deutschbein. Für die Garantie gibt es dagegen keine rechtlichen Vorgaben. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers. Die Bedingungen und die Gültigkeit können von den Anbietern selbst festgelegt werden.





Kommt es vor, dass die defekten Produkte außerhalb der Gewährleistung oder Garantie liegen, ist ein Reparaturauftrag bei einer freien Werkstatt oftmals unumgänglich. "Im Reparaturfall sollte der Kunde auf eine Einschätzung der Fehlerquelle, eine Regelung zur eventuellen Beseitigung weiterer bis dahin unbekannter Mängel sowie einen Kostenvoranschlag bestehen", sagt Deutschbein. Die Kosten werden hierbei vorab geschätzt und der Kunde kann entscheiden, ob eine Reparatur sich lohnt oder eine Neuanschaffung günstiger ist. Zudem sollten persönliche Daten - soweit möglich - extern gesichert und vom defekten Gerät gelöscht werden.

Mehr zu Garantie und Gewährleistung finden Sie in folgendem Ratgeber: https://www.teltarif.de/tipps-gewaehrleistung-garantie.html

teltarif.de ist bereits seit Beginn der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes einer der führenden unabhängigen Informationsdienstleister und Vergleicher (Quelle: IVW, August 2017).


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

teltarif.de ist bereits seit Beginn der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes einer der führenden unabhängigen Informationsdienstleister und Vergleicher (Quelle: IVW, August 2017).



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Back to the roots? eine Erkenntnis im digitalen Zeitalter
Die neue iPhone-Generation steht vor dem Verkaufsstart
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 21.09.2017 - 12:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1532521
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin/Göttingen


Telefon:

Kategorie:

Telekommunikation


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 53 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verbraucherrechte bei defektem Smartphone und Co.
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

teltarif.de Onlineverlag GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von teltarif.de Onlineverlag GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.238
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 176


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.