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Kunst und Steuern - was bringt die GWG Änderung 2018

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Kunst und Steuern sind ein beliebtes wie grenzwertiges Thema. Vor allem bei der Auslegung durch die Finanzämter. Jeder Unternehmner und Freiberufler sieht in der künstlerischen Aufwertung seiner Arbeits- und Kundenräume positive Aspekte für geschäftliche Aktivitäten. Das Finanzamt vermutet persönliches Kunstinteresse. Daher sollten Basisregeln beachtet werden. Die neue GWG-Regelung ab 2018 kann ein Kunst-Turbo werden!


(IINews) - Art & Commerz Potsdam # Kunst & Steuern - Wer ein Kunstwerk zur Verwendung kauft, will damit zumindest auch einen optischen „Mehrwert“ erzielen. In der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus wären die Kosten rein privat veranlasst und somit steuerlich außen vor.

Anders sieht es hingegen aus, wenn die Anschaffung des Kunstwerkes aus betrieblichen Gründen erfolgte. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn das Werk zu Repräsentations- oder Dekorationszwecken in den Firmenräumen aufgehängt wird – etwa in Arztpraxen oder Kanzleien.

Soll der Kunstgegenstand im Unternehmen verbleiben und dort betrieblich genutzt werden, so liegt in steuerlicher Hinsicht grundsätzlich steuerlich abschreibbares Anlagevermögen vor.

Kunst ist steuerlich abzugsfähig – wo sind die Grenzen ?

Ob man die Anschaffungskosten für Kunst im Wege von Abschreibungen als Betriebsausgabe tatsächlich steuerlich geltend machen kann, hängt davon ab, um welche Art von Kunst es sich handelt. Denn die Finanzverwaltung unterscheidet hier zwischen sogenannter Gebrauchskunst und Werken anerkannter Künstler. Eine Unterscheidung ist mitunter schwierig, wobei man ab 5.000 Euro Anschaffungskosten üblicherweise von einem anerkannten Werk ausgeht bzw. dann, wenn auch ein Sachverständiger oder ein Versicherer es als hochwertige Kunst betrachtet.
Während man Gebrauchskunst – sofern kein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) vorliegt – über die voraussichtliche Nutzungsdauer (laut amtlicher AfA-Tabelle: 15 Jahre) abschreiben kann, ist eine Abschreibung bei anerkannten Werken nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nämlich dann, wenn es konkrete Anhaltspunkte auf einen echten Wertverlust gibt (z. B. durch Beschädigung, Ausbleichen, Abfallen des Marktpreises unter die Anschaffungskosten). Umgekehrt würden aber auch Wertsteigerungen eines Kunstwerkes der Steuerpflicht unterliegen und damit den Gewinn des Unternehmens erhöhen.

Da man bei hochwertigen Kunstgegenständen naturgemäß aber eher von einer Wertsteigerung ausgeht, erscheint es generell wenig sinnvoll, diese überhaupt im Betriebsvermögen zu halten. Hier gibt es allerdings Alternativen.





Kunst als betrieblich steuerlich motiviertes Geschenk ? Wer Kunst offiziell an einen Mitarbeiter oder Geschäftsfreund verschenkt, sollte aufpassen, dass er nicht in die Steuerfalle tappt – die Freigrenze bei Mitarbeitern liegt bei 44 €, bei Geschäftsfreunden bei 35 € - Werte darüber muß der Beschenkte versteuern !

GWG – steuerliche Regeln ab 2018 - ein "Turbo" für junge Künstler ?

Ab 01.01.2018 soll die Regel „Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)“ angepasst werden. Die bisher 410 € (zzgl. MwSt.) werden auf 800 € (zzgl. MwSt.) angehoben. Das macht den Erwerb von Original-Kunst im unteren Segment für Unternehmen hochinteressant. Je nach Steuersatz und Unternehmensform können hier bis ca. 45 % des Kaufpreises sofort im Erwerbsjahr über die steuerliche Abschreibung zurückfließen. Wer dann z.B. 5 Kunstwerke a 700 € inkl.. MwSt. kauft kann diese 3500 € Anschaffungskosten durch einen steuerlichen Vorteil von bis zu 1600 € „kompensieren“ - die Kunst hingegen behält selbstverständlich ihren Wert.

Weitere Möglichkeiten zum Thema „Kunst und geldwerte Vorteile“ für Unternehmer/n (z.B. Gründung eines Kunstvereins, Kunst-Leasing, Kunst-Renting etc.) kann jeder Unternehmer für seinen Anwendungsfall prüfen lassen.

ART & COMMERZ POTSDAM ist ein Zusammenschluss von Künstlern und Marketingexperten zur Ideenfindung der Kunstvermarktung. Durch Internet sowie andere Vertriebsformen ausserhalb der traditionellen Kunst-Präsentationen in Galerien ist der Markt in Bewegung gekommen, jedoch verfügen viele (junge) Künstler nicht über die Kenntnisse, das Potential und die wirtschafltichen Mittel hier aktiv zu sein. Dies wird nun in Potsdam gebündelt in dem Verein Art & Commerz Potsdam.

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Datum: 21.09.2017 - 10:52 Uhr
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