Rheinland-Pfalz tauscht aus: Abwrackprämie für den alten Ofen
(ots) - Landesweites Förderprogramm
mit bis zu 800 Euro Zuschuss
Das Umweltministerium des Bundeslandes Rheinland-Pfalz hat mit
Wirkung zum 28. August 2017 das Förderprogramm "1.000 effiziente Öfen
für Rheinland-Pfalz" gestartet. Im Rahmen dessen wird der Austausch
alter Feuerstätten finanziell unterstützt, wenn diese eine Zulassung
zwischen dem 1.Januar 1985 und dem 1. Januar 1995 erhalten haben. Das
umweltbewusste Handeln der Ofenbesitzer wird mit bis zu 800 Euro
gefördert.
Das Förderprogramm soll dazu beitragen, den Austausch von
Altgeräten im Sinne der 2.Stufe der 1. BImSchV zu beschleunigen und
die Luftqualität weiter zu steigern. Insgesamt stehen 500.000 Euro
zur Verfügung. Darauf weisen die beiden in Europa führenden
Fachverbände, der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik
e.V. und die EFA - Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft e.V.,
hin.
Unter diese Maßnahme fallen alle alten Einzelraumfeuerungsanlagen
wie Kaminöfen, Heiz- und Kachelofeneinsätze aus dem o.g. Zeitraum,
die mit festen Brennstoffen wie Scheitholz, Holz- oder
Braunkohlebriketts befeuert werden. Darüber hinaus wird auch der
Austausch alter Ölöfen gefördert, wenn diese durch eine moderne
Holzfeuerung ersetzt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen,
die eine Einzelraumfeuerungsanlage im selbstgenutzten Wohneigentum
betreiben, wobei sich diese in Rheinland-Pfalz befinden muss. Je
Antragssteller wird eine neue Anlage gefördert.
Förderbetrag richtet sich nach Wirkungsgrad und Brennstoff des
neuen Geräts
Die Höhe der Förderung der neuen Einzelraumfeuerstätte richtet
sich nach dem Wirkungsgrad und dem zukünftig eingesetzten Brennstoff.
Geräte, die mit fossilen Rohstoffen wie Kohle oder flüssigen bzw.
gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
Holzfeuerungen mit einem Wirkungsgrad von mindestens 82 Prozent
werden mit 300 Euro gefördert. Bei einem Wirkungsgrad über 85 Prozent
gibt es 500 Euro und bei der Einbindung der Anlage in die
Warmwasserversorgung - mit sogenannten wassergeführten Geräten -
steigt der Betrag auf 800 Euro. Pelletöfen mit einem Wirkungsgrad von
mindestens 92 Prozent werden ebenfalls mit 500 Euro gefördert.
Wassergeführte Pelletöfen fallen nicht in das Programm, da diese
bereits vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit
mindestens 2.000 Euro gefördert werden.
Weitere Informationen zum Thema sowie zum Förderantrag, eine
genaue Beschreibung der Voraussetzung und des Ablaufs sind im
Internet unter www.enegieagentur.rpl.de/1000oefen abrufbar. Der
Antragsteller muss die Unterlagen vollständig an das Ministerium für
Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten mit Sitz in Mainz senden,
wobei der Förderantrag spätestens vor dem 30. September 2018 bei der
Genehmigungsbehörde eingehen muss. Das Programm endet, wenn die
Gesamtsumme von 500.000 Euro ausgeschöpft ist.
Übrigens lohnt sich der schnelle Austausch eines alten Ofens in
jedem Fall, denn der Wirkungsgrad eines modernen Gerätes ist heute
deutlich höher und der Brennstoffverbrauch somit niedriger. Das zahlt
sich aus - für die Umwelt und die Haushaltskasse.
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Daniel Jung
Referent Wirtschaft
Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105
Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
E-Mail: info(at)hki-online.de
Internet: www.ratgeber-ofen.de
Kontakt:
E F A
Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft e.V.
i.A. Heike Utsch
Sekretariat
Mainzer Straße 12
D-56068 Koblenz
Tel.: +49 (0)261 100 40 67
Fax: +49 (0)261 100 40 62
E-Mail: heike.utsch(at)efa-europe.com
Internet: www.efa-europe.com
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Datum: 06.09.2017 - 12:13 Uhr
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