InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Nach Scheidung alles weg / Möbelbeschaffung stellt keine außergewöhnliche Belastung dar (FOTO)

ID: 1525873


(ots) -
Scheidungsprozesse bringen es immer wieder mit sich, dass einer
der Partner zu Gunsten des anderen auf große Teile des Mobiliars
verzichten muss. Der Betroffene darf allerdings nach Auskunft des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht unbedingt darauf hoffen,
dass die Neuanschaffung als außergewöhnliche Belastung steuerlich
anerkannt wird. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI B 18/16)

Der Fall:

Ein Amtsgericht hatte in einem familienrechtlichen Verfahren die
Anordnung getroffen, dass die bisherige eheliche Wohnung von der
Ehefrau für die Dauer von sechs Monaten alleinig genutzt werden
dürfe. Dem Ehemann fehlte daraufhin fast jegliches Mobiliar. Er
wollte im Gegenzug in seiner Steuererklärung die Anschaffung von
Einrichtungsgegenständen geltend machen, was der Fiskus und das
zuständige Finanzgericht allerdings verweigerten.

Das Urteil:

Der Bundesfinanzhof ließ die Revision gegen das Ersturteil nicht
zu. Es gebe keinen Klärungsbedarf, denn durch die bisherige
Rechtsprechung des Gerichts sei einsehbar, "dass die Neu- oder
Wiederbeschaffung von Möbeln nach einer Scheidung (...) als
Folgekosten der Scheidung keine außergewöhnliche Belastung
darstellt". Hier sei noch erschwerend hinzugekommen, dass dem Ehemann
die Nutzung des Hausrats noch gar nicht endgültig, sondern nur
vorübergehend entzogen worden sei.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel(at)dsgv.de

Original-Content von: Bundesgesch?ftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Was zählt? / Die Teilungserklärung ist maßgeblich und nicht andere Urkunden (FOTO)
Ordentlich vorbereiten / Einladung zu Eigentümerversammlung muss eindeutig und verständlich sein (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.09.2017 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1525873
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 104 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Nach Scheidung alles weg / Möbelbeschaffung stellt keine außergewöhnliche Belastung dar (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 17-09-scheidung-fiskus.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 17-09-scheidung-fiskus.jpg



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.256
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 345


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.