Diskriminierungsverbote im Internet schränken Markt und Wettbewerb ein
(LifePR) - nternetzugangsanbieter bei Qualität, Geschwindigkeit oder Preisen, stelle einen massiven Eingriff in die unternehmerische Gestaltungsfreiheit dar. In der Folge drohten notwendige Anpassungen auf dem Markt zu unterbleiben ? der Wettbewerb wird geschwächt. Die Chancen der Digitalisierung blieben auf diese Weise ungenutzt, befürchtet der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, in seiner neuen Studie.
?Ein rechtsfreier Raum im Internet ist keineswegs anzustreben?, so die Juristin und Mitautorin Prof. Dr. Heike Schweitzer. Doch sei erst bei Vorliegen eines erheblichen Marktversagens und einer konkreten Gefahrenlage ein Eingriff in das Marktgeschehen wettbewerbsrechtlich zu rechtfertigen. Andernfalls entscheiden über das Angebot neuer digitaler Dienste nicht mehr der Markt und damit auch die Nachfrager, sondern Regulierungsbehörden. ?Diffuse Gefühle und pauschale Urteile dominieren den Wunsch nach einer allgemeinen Gleichbehandlung in einer unscharfen Gerechtigkeitsdebatte?, beobachtet der Sprecher des Kronberger Kreises, Prof. Dr. Lars P. Feld, und ergänzt: ?Diese ist nur selten von Fakten und empirischer Evidenz geleitet.?
?Was als Diskriminierung verstanden wird, ist zuweilen nur eine in der analogen Welt übliche Form der unternehmerischen Differenzierung?, erklärt Prof. Dr. Justus Haucap vom Kronberger Kreis, ebenfalls Mitautor der Studie. Sie belebt den Wettbewerb und sorgt für ein größeres Angebot zu günstigeren Preisen ? häufig ganz im Sinne der Verbraucher, die von der Politik gern als Vorwand zur Regulierung herangezogen würden.
Die Studie behandelt die innovationshemmenden und kostenträchtigen Folgen von Diskriminierungsverboten anhand der aktuellen Beispiele Netzneutralität, Plattformneutralität, Geoblocking und personalisierte Preise. Exemplarisch wird hier deutlich: Die Übertragung eines politischen Gleichheitsideals in die Wirtschaftswelt misslingt in der Regel. Die Möglichkeiten der Differenzierung, welche die Digitalisierung neu eröffnet, sind nicht nur Bedrohung. Häufig sind sie Teil der Attraktivität digitaler Dienste und schaffen Raum für Innovation und Wettbewerb.
Neue Diskriminierungsverbote für die digitale Welt?
Kronberger Kreis
Schriftenreihe der Stiftung Marktwirtschaft, Band 63
Autoren : Lars P. Feld, Clemens Fuest, Justus Haucap, Heike Schweitzer,
Volker Wieland, Berthold U. Wigger
Herausgeber: Stiftung Marktwirtschaft, Berlin 2017; ISBN 3-89015-123-X
Kronberger Kreises:
. Prof. Dr. Lars P. Feld Sprecher des Kronberger Kreises, Direktor des Walter Eucken Instituts Freiburg, Mitglied des Sachverstän-digenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
. Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest Präsident des ifo Instituts, Direktor des Center for Economic Studies (CES), Geschäftsführer der CESifo GmbH München, Mitglied des Wis-senschaftlichen Beirats beim Bun-desministerium der Finanzen.
. Prof. Dr. Justus Haucap Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE), Vor-sitzender der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb des Vereins für Social-politik, ehem. Vorsitzender der Mo-nopolkommission.
. Prof. Dr. Heike Schweitzer Geschäftsführende Direktorin des Instituts für deutsches und europäi-sches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht (IWWR), Freie Universität Berlin.
. Prof. Volker Wieland Ph.D. Geschäftsführender Direktor des Institute for Monetary and Financial Stability (IMFS), House of Finance, Frankfurt, Mitglied des Sachverstän-digenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
. Prof. Dr. Berthold U. Wigger Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Mitglied des Wissenschaftli-chen Beirats beim Bundesministeri-um der Finanzen, Forschungspro-fessor am ZEW Mannheim, Re-search Fellow am CESifo München.
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Datum: 28.08.2017 - 12:20 Uhr
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