InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Landgericht Hamburg verurteilt Hamburger Sparkasse AG zur Rückabwicklung eines Immobiliendarlehensvertrages vom 09. Juni 2007

ID: 1522875


(ots) - Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 16.
August 2017 - 313 O 16/16 - die Hamburger Sparkasse AG zur
Rückabwicklung eines Immobiliendarlehensvertrages vom 09. Juni 2007
verurteilt. Die Widerrufsbelehrung sei nicht geeignet, die
Widerrufsfrist in Gang zu setzen. Mittels des Wortes "frühestens"
werde unzureichend über den Beginn der Widerrufsfrist informiert.
Dabei verweist das Landgericht auf ein einschlägiges BGH-Urteil (BGH,
Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15 -). Die Gesetzesfiktion des
Musters für die Widerrufsbelehrung gemäß Anlage 2 zu Paragraph 14
BGB-Info-Verordnung a.F. komme der Beklagten wegen der inhaltlichen
Bearbeitung des Mustertextes nicht zugute. Außerdem folgt das
Landgericht Hamburg HAHN Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten
hat, auch insofern, dass die Klägerin einen Anspruch auf
Rückerstattung der nach Widerruf erbrachten Zinszahlungen habe.
Schließlich erkennt das Gericht auch einen Anspruch auf Feststellung
einer Schadensersatzpflicht wegen der verweigerten Anerkennung der
Wirksamkeit des Widerrufs bei später ansteigenden Zinsen an.

"Das aktuelle Urteil des Landgerichts Hamburg gegen die Hamburger
Sparkasse AG wäre eigentlich nicht erforderlich gewesen, wenn die
Haspa sich auch in diesem Fall rechtzeitig verglichen hätte", sagt
der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. "In der Regel lassen sich solche
Verfahren gegen die Sparkassen außergerichtlich zu vernünftigen
Konditionen vergleichen", meint Hahn weiter.

"Das gilt insbesondere auch für die neueren mit den Sparkassen in
2010/11 geschlossenen Darlehensverträge, die den nach BGH
problematischen Klammerzusatz ohne Nennung der zuständigen
Aufsichtsbehörde aufweisen", verrät Hahn. "Die Sparkassen und Banken
sind aktuell auch bei dieser Konstellation schon außergerichtlich
vergleichsbereit", so Hahn. HAHN Rechtsanwälte bietet allen




betroffenen Verbrauchern, die ihre auf den Abschluss eines nach dem
10. Juni 2010 geschlossenen Darlehensvertrages gerichteten
Willenserklärung widerrufen wollen, vorher einen kostenfreien
Erstcheck an. "Betroffene Verbraucher sollten ihre diesbezügliche
Chance wegen der noch niedrigen Bauzinsen aber sehr zeitnah nutzen",
empfiehlt Hahn abschließend.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei.
Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20
Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit
mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon
sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt
über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanw?lte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Vermögensverwaltung der Quirin Privatbank wächst um 30 Prozent
Chinesische Stadt Chongqing wird zum globalen Investitionsziel mit internationalen Projekten und Fachkräften
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.08.2017 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1522875
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Hamburg


Telefon:

Kategorie:

Banken und Versicherungen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 115 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Landgericht Hamburg verurteilt Hamburger Sparkasse AG zur Rückabwicklung eines Immobiliendarlehensvertrages vom 09. Juni 2007
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Hahn Rechtsanwälte PartG mbB



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 392


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.