Antrag der Deutsche Umwelthilfe auf Festsetzung von 110 Millionen Euro Geldbuße gegen Porsche liegt nun bei Staatsanwaltschaft Stuttgart
(ots) - DUH hat am 7. August 2017 beim Kraftfahrt-Bundesamt
die Festsetzung eines Bußgelds wegen Abgasbetrugs bei 22.000 Porsche
Cayenne TDI durch die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen
gestellt - KBA leitet das Verfahren an Stuttgarter Staatsanwaltschaft
weiter - Hintergrund ist das laufende Verfahren gegen Porsche wegen
Betrugs - DUH begrüßt die Entscheidung aufgrund höherer
Vertrauenswürdigkeit der Staatsanwaltschaft im Vergleich zu
industrienahem Amt - Geldbußen sollen Sofortmaßnahmen für saubere
Luft in unseren Städten zugutekommen
Die Entscheidung, ob gegen den Autobauer Porsche Bußgelder in Höhe
von insgesamt 110 Millionen Euro zu verhängen sind, liegt nun bei der
Staatsanwaltschaft Stuttgart. Der von der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gestellte Antrag ist durch das KBA an
die Staatsanwaltschaft Stuttgart abgegeben worden. Dies erfolge, so
die Begründung des KBA, weil "Manipulationen der Abgasnachbehandlung
bereits Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen (...) unter
anderem wegen des Anfangsverdachts des Betrugs" sind.
Für die DUH begrüßt Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch diesen
Schritt: "In die Stuttgarter Staatsanwaltschaft haben wir größeres
Vertrauen als in eine Behörde, deren Präsident Schreiben ''mit
industriefreundlichen Grüßen'' unterzeichnet. Die Dobrindt-Behörde hat
bisher im gesamten Dieselskandal keine Bußgelder wegen zweifelsfrei
bewiesener betrügerischer Abgasmanipulation verhängt."
Zuvor hatte der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs
Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, in einem Beitrag für den
Kölner Stadtanzeiger die Forderung der DUH bestätigt und die Pflicht
der Bundesregierung zur Verhängung von Bußgeldern gegen die
Hersteller VW und Porsche hervorgehoben. In einem Interview betonte
er, der Verzicht auf Bußgelder sei in diesen Fällen "zweifellos
rechtswidrig". Ähnlich sieht es auch die Europäische Kommission, die
aufgrund des Verzichts auf Sanktionen gegen illegal agierende
Hersteller gegen die Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren
eingeleitet hat. Die Kommission moniert, dass trotz EU-Vorgaben und
trotz verbotener Abschaltprogramme bei Volkswagen die nationalen
Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet worden seien.
Hintergrund:
Nach Mitteilung des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt
wurde für den Porsche Cayenne mit 3-Liter-TDI-Motor (Euro 6) ein
Rückruf und ein Zulassungsverbot angeordnet. Zuvor hatten weitere
Abgasuntersuchungen des KBA ergeben, dass dieses Fahrzeug eine
unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Mit dieser Festlegung
steht fest, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht in Übereinstimmung
mit der Bescheinigung ausgeliefert worden sind.
Paragraph 37 Absatz 1 EG-FGV bewehrt Zuwiderhandlungen gegen
Paragraph 27 Absatz 1 Satz 1 EG-FGV, wonach neue Fahrzeuge nur
veräußert oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mit
einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Die
Übereinstimmungsbescheinigung ist eine technische Information des
Herstellers. Solche technischen Informationen wiederum sind in
Paragraph 28 Absatz 1 EG-FGV geregelt. Danach dürfen diese nicht von
den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt
worden sind.
Beim Feilbieten von Fahrzeugen, die nicht mit der Typgenehmigung
übereinstimmen, sind somit die Voraussetzungen des Bußgeldtatbestands
erfüllt. Als Rechtsfolge sieht das Gesetz für das Feilbieten
derartiger Fahrzeuge eine Sanktion von 5.000,00 Euro pro Fahrzeug vor
(Paragraph 23 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit
Paragraph 37 Absatz 2 EG-FGV).
Bei 22.000 betroffenen Fahrzeugen ergibt dies eine Bußgeldhöhe von
110 Millionen Euro, die als Bußgeld gegenüber der Dr. Ing. h.c. F.
Porsche AG zu verhängen ist. Die DUH ging nach rechtlicher Bewertung
davon aus, dass wegen einer Ende 2016 vorgenommenen Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes das KBA für das Verfahren zuständig ist;
vorsorglich wurde der Antrag durch die DUH auch bei der für Porsche
zuständigen Landesbehörde in Baden-Württemberg gestellt.
Links:
OTS-Meldung zum Beitrag im Kölner Stadt-Anzeiger:
http://www.presseportal.de/pm/66749/3710048
Zur Pressemitteilung vom 9.8.2017 "Deutsche Umwelthilfe beantragt
beim Kraftfahrt-Bundesamt Festsetzung von 110 Millionen Euro Geldbuße
wegen Abgasbetrug bei 22.000 Porsche Cayenne TDI":
http://l.duh.de/p170809
Zum Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Weiterleitung des
Antrags an die Staatsanwaltschaft: http://l.duh.de/p170822
Antrag der Deutschen Umwelthlife vom 7.8.2017:
http://l.duh.de/p170822
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger(at)geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
Tel.: 030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 22.08.2017 - 12:27 Uhr
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