InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Der nächste Schock für Infinus-Anleger ? Insolvenzverwalter fordert Zinsen zurück

ID: 1522298


(PresseBox) - dere sie auf, sämtliche Zinsen aus den Jahren 2009 bis 2012 zurückzuzahlen. Betroffen seien 2.845 Genussrechtsinhaber. Bevor diese der Forderung nachkommen, sollten sie deren Rechtmäßigkeit prüfen lassen, so der Deutsche Finanzmarktschutz e. V. (DFMS).
Dem Finanzportal Fonds Professional zufolge, belaufen sich die Rückforderungen auf insgesamt fast 11,9 Millionen Euro. Bruno Kübler, Insolvenzverwalter des Infinus-Mutterkonzerns Fubus, begründe seinen Anspruch damit, dass es sich bei den Zinszahlungen an die Genussrechtsinhaber um Scheingewinnausschüttungen gehandelt habe. Fubus hätte, entgegen eigener Angaben, keine Gewinne sondern Verluste eingefahren. Für die Genussrechte sollte es jedoch nur in wirtschaftlich erfolgreichen Jahren Zinsen geben.
Die in Küblers Auftrag neu erstellten Jahresabschlüsse für 2009 bis 2012 würden laut seinem Sprecher erhebliche Verluste belegen. Noch sei nicht rechtskräftig geklärt, ob die Bilanzen in ihren ursprünglichen Fassungen Fehler aufwiesen. Dem Sprecher zufolge komme es auf den Ausgang der Prozesse aber gar nicht an, um Anfechtungsansprüche gegenüber den Anlegern geltend zu machen. Der Insolvenzverwalter sei vielmehr sogar dazu verpflichtet, das Geld einzufordern, da er sich ansonsten gegenüber den anderen Insolvenzgläubigern regresspflichtig mache.
Kübler selbst weise die betroffenen Anleger in seinem Schreiben aber auch auf eine Möglichkeit hin, den Rückzahlungen zu entgehen. Er führe die ?Einrede der Entreicherung? an. Betroffene müssten hierfür jedoch juristisch wasserdicht belegen können, dass sich das Geld aus den Gewinnausschüttungen nicht mehr in ihrem Vermögen befindet. Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): ?Ich rate allen Betroffenen zu professioneller Unterstützung. So können sie in Erfahrung bringen, inwieweit die Forderung des Insolvenzverwalters berechtigt ist. Zudem können sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen und zugleich für eine wasserdichte Beweisführung sorgen.?






Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  DRK Eschborn-Niederhöchstadt kann auch in Zukunft schnell helfen
Die Innovation in der Lieferantenfinanzierung
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 21.08.2017 - 16:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1522298
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

.08.2017 (PresseBox) - Zahlreiche Anleger der insolventen Infinus-Gruppe haben Medienberichten zufol


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 75 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Der nächste Schock für Infinus-Anleger ? Insolvenzverwalter fordert Zinsen zurück
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Finanzmarktschutz e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Finanzmarktschutz e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.256
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 372


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.