Mitteldeutsche Zeitung: Kriminalität/Leute
Rapper Kollegah soll 18.000 Euro Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung zahlen
(ots) - Fünf Monate nachdem er während eines Konzerts in
Leipzig einen Fan verprügelt haben soll, hat der Rap-Star Kollegah,
33, einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung erhalten.
Wie die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Samstagausgabe)
aus Justizkreisen erfuhr, soll der Künstler, der mit bürgerlichem
Namen Felix Blume heißt, 18.000 Euro Geldstrafe zahlen, aufgeteilt zu
90 Tagesätzen je 200 Euro. Sein Verteidiger Gottfried Reims aus Köln
hat inzwischen Einspruch gegen diesen Entscheid des Amtsgerichts
Leipzig eingelegt. "Mein Mandant ist von dem vermeintlichen Opfer
eindeutig provoziert und attackiert worden", erläutert der Anwalt
gegenüber der Zeitung. So soll der Mann die Rap-Größe als "Hurensohn"
beleidigt haben, "Dieser angebliche Fan wollte meinem Klienten die
Brille wegnehmen. Außerdem hat er ihn wüst beschimpft und Anstalten
gemacht, ihn weiter anzugreifen. Daraufhin hat mein Mandant in einer
Notwehrsituation gehandelt und einmal zurückgeschlagen", so Reims.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin(at)mz-web.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 18.08.2017 - 15:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1521822
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Halle
Telefon:
Kategorie:
Kunst & Kultur
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 59 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: Kriminalität/Leute
Rapper Kollegah soll 18.000 Euro Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung zahlen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).