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VW-Musterverfahren - Anmeldefrist 08.09.2017 beachten!

ID: 1519670


(ots) - Seit der Bekanntgabe des Musterklägers im
Bundesanzeiger am 08.03.2017 können unter anderem VW-Aktionäre sowie
Inhaber von VW-Anleihen ihre Ansprüche kostengünstig im Rahmen dieses
Musterverfahrens anmelden. Die Anmeldung muss allerdings innerhalb
von sechs Monaten, also bis zum 08. September 2017 erfolgen.

Aufgrund dieser Frist sollten betroffene Investoren kurzfristig
aktiv werden und einen Anwalt einschalten", rät Fachanwältin Dr.
Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwälte. HAHN vertritt bereits einige
Hundert Mandanten. Die Anmeldung können die Investoren nicht selbst
vornehmen, sondern müssen einen Anwalt beauftragen.

Der Volkswagen AG wird unter anderem vorgeworfen, ihren
Ad-hoc-Publizitätspflichten nicht nachgekommen zu sein. Nach dem
Vortrag der Kläger habe Volkswagen spätestens im Jahr 2007
entschieden, Abschalteinrichtungen (sog. "Defeat Devices") in ihre
Diesel-Fahrzeuge mit dem Motorentyp EA 189 einzubauen. Im Rahmen des
Musterverfahrens wird insbesondere zu klären sein, ob es sich hierbei
um Insiderinformationen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes
handelt (WpHG) und ob bzw. wann eine Pflicht zur Veröffentlichung
bestand. Hierauf begründen sich dann Schadensersatzansprüche.

Mit der Anmeldung im Rahmen des Musterverfahrens sichern die
Investoren ihre Ansprüche. Insbesondere hemmt die Anmeldung die
Verjährung, was angesichts der zu erwartenden langen Verfahrensdauer
von entscheidender Bedeutung ist. "Sollte es später
Regulierungsangebote von der Volkswagen AG geben, so wahrscheinlich
nur für Investoren, die zuvor - durch die Anmeldung der Ansprüche
oder durch eine Klage - die Verjährung gehemmt haben", erläutert
Brockmann. Die Anmeldung der Schadensersatzansprüche ist dabei
vergleichsweise kostengünstig. Unter bestimmten Bedingungen
übernehmen auch Rechtsschutzversicherungen diese Kosten.





Zum Kanzleiprofil:

HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wurde im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
vierzehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Dr. Petra Brockmann
Königstr. 26
70173 Stuttgart
Tel.: 0711-18567500
Fax: 0711-1856749500
E-Mail: Petra.brockmann(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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Datum: 11.08.2017 - 11:15 Uhr
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