Instrumente für kompetente Beratung und Qualitätssicherung
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Hamburg - Vor dem Hintergrund des zunehmenden Verkaufs von Arzneimitteln über das Internet und der steigenden Zahl von gefälschten Arzneimitteln hat die Kundenberatung in Apotheken einen neuen Stellenwert erhalten. Apothekerinnen und Apotheker sind gefordert, kompetent zu beraten und ihre Kundinnen und Kunden damit vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Vor diesem Hintergrund hat die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) in Kooperation mit der Apothekerkammer und dem Apothekerverein die "Hamburger Erklärung zur Beratung in Apotheken" entwickelt, um auf den Stellenwert und die Qualität der Beratung in Hamburger Apotheken hinzuweisen.
"Anregungen und Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern bieten die Chance, Schwachstellen zu identifizieren und die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern", so Gesundheitssenator Dietrich Wersich. "Ich freue mich, dass auch die Hamburger Apotheker ein Modell übernehmen, das sich in ähnlicher Form in den Krankenhäusern und bei Zahnärzten bereits bewährt hat. Gemeinsam mit den Akteuren im Gesundheitswesen wollen wir den Verbraucher- und Patientenschutz in Hamburg zu einem Qualitätsmerkmal ausbauen. Es ist kein Widerspruch, wirtschaftliches Wachstum auch mit Qualitätssteigerungen, einem hohen Sicherheitsniveau im Gesundheitswesen und mit adäquatem Verbraucher- und Patientenschutz zu verbinden."
Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, weist auf die Bedeutung der Beratung in der Apotheke bei der Selbstmedikation hin. "Wenn man ein Arzneimittel rezeptfrei bekommt, heißt dies nicht, dass es harmlos ist. Auch bei solchen Arzneimitteln sind Nebenwirkungen, Wechselwirkungen oder Dosisgrenzen zu beachten."
Den hohen Erläuterungsbedarf bei allen Fragen zur Kostenerstattung oder Patientenselbstbeteiligung stellt Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, heraus. "Gerade die Rabattverträge sind hier für die Apotheken eine besondere Herausforderung. Hier müssen wir den verständlicherweise verunsicherten Patienten unbedingt helfen."
Mit der Hamburger Erklärung verpflichten sich die Apotheken zur Verbesserung der Transparenz ihrer Beratung, zur Sachorientierung, Vertraulichkeit und Einbeziehung der Kundenmeinung. Kundinnen und Kunden werden über diese Grundsätze informiert und erfahren z.B., dass qualifizierte Beratung auch die Information über kostengünstige Alternativen umfasst und unabhängig von den Interessen von Arzneimittelfirmen erfolgt.
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Pressestelle der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
Rico Schmidt
Tel.: 42863-3478, Fax: 42863-38 49
Hamburger Straße 47
22083 Hamburg
E-Mail: pressestelle(at)bsg.hamburg.de
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Datum: 14.01.2010 - 06:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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