Porsche Abgasskandal - Urteile des Landgerichts Stuttgart im VW Skandal helfen Geschädigten: Rückgabe und Minderung möglich
(ots) - Erst kürzlich gab das Bundesverkehrsministerium
bekannt, dass das Modell Porsche Cayenne ebenfalls vom Abgasskandal
betroffen ist. Es wurde deshalb ein Zulassungsstopp verhängt und die
Fahrzeuge sollen einem verpflichtenden Rückruf unterliegen. Es wurde
angekündigt, dass ein Softwareupdate aufgespielt werde. Zahlreiche
Experten sind der Meinung, dass ein solches Softwareupdate erhebliche
Nachteile, wie z.B. Minderleistung, Mehrverbrauch etc. mit sich
bringt. Davon berichten auch Geschädigte im VW Skandal, die ihr
Fahrzeug bereits nachbessern haben lassen. Zahlreiche Geschädigte
wenden sich deshalb an die im Abgasskandal führende Kanzlei Dr. Stoll
& Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Frage, was sie
unternehmen sollen.
Zwei hochaktuelle Urteile des Landgerichts Stuttgart, 12 O 386/16
und 20 O 425/16 aus Juni/Juli 2017 im eigentlichen VW Abgasskandal
helfen den Geschädigten weiter. In einem Urteil wurde einem
Geschädigten ein Minderungsbetrag zugesprochen, weil das Fahrzeug
nach Ansicht des Gerichts mangelhaft ist. Es ist mit einer illegalen
Abschalteinrichtungen versehen und entspricht daher nicht dem, was
der Käufer beim Kauf erwarten durfte. Eine Fristsetzung zur Behebung
des Mangels war nicht erforderlich. In dem anderen Fall urteilte das
Landgericht Stuttgart ebenfalls, dass ein vom VW Abgasskandal
betroffenes Fahrzeug mangelhaft ist, wenn es mit einer
Manipulationssoftware versehen ist. Eine Frist zur Nachbesserung muss
nicht gesetzt werden, weil eine Nachbesserung durch Installation
eines Softwareupdates unzumutbar ist, wenn der begründete Verdacht
besteht, dass das Update den Mangel nicht beseitigt oder zu
Folgemängeln führt. Der Mangel ist auch nicht unerheblich. Damit kann
nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart das manipulierte Fahrzeug
gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung und gegen Rückzahlung des
Kaufpreises zurückgegeben werden.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der mit seiner Kanzlei bundesweit
mehr als 35.000 Geschädigte im Abgasskandal vertritt und mehr als
3.400 Gerichtsverfahren führt, teilt mit: "Diese Urteile helfen den
Geschädigten Porschebesitzern weiter. Sie sind zwar im eigentlichen
VW Abgasskandal ergangen, jedoch sind sie auf Porsche Geschädigte
übertragbar. Auch ihnen steht das Recht zu, ihr Fahrzeug
zurückzugeben, da es mangelhaft ist. Sollte in den Porschefahrzeugen
ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtungen verbaut sein, können
Modelle wie z.B. der Cayenne oder der Macan zurückgegeben werden. Wir
haben vor dem Landgericht Stuttgart erste Klagen gegen Händler
eingereicht. Außerdem haben wir die Porsche AG selbst aufgrund des
Verstoßes gegen EU-Recht und wegen vorsätzlicher sittenwidriger
Schädigung verklagt. Wir sind zuversichtlich, in diesen Verfahren zu
gewinnen. Geschädigte sollten in keinem Falle das Softwareupdate
hinnehmen, sondern sich beraten lassen."
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Datum: 06.08.2017 - 12:55 Uhr
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