Abgasskandal - Erste Staathaftungsklage auf Schadensersatz gegen Bundesrepublik Deutschland eingereicht
(ots) - Die im Abgasskandal führende Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bundesweit die erste
Staatshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des VW
Abgasskandals eingereicht. Die Klage wurde beim Landgericht Freiburg
anhängig gemacht. Sie richtet sich gegen die Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Bundesverkehrsministerium, dieses
vertreten durch den Bundesminister Dobrindt.
Mit seiner Klage begehrt der Kläger Schadensersatz von der
Bundesrepublik Deutschland. Bei dem Kläger handelt es sich um einen
Käufer eines VW Golf GTD, welcher mit der Manipulationssoftware der
Volkswagen AG versehen ist. Er hat das Fahrzeug 2012 zu einem
Kaufpreis von 19.000 EUR erworben. Mit seiner Klage wirft er der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem
Bundesverkehrsministerium und dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) vor,
Ihren Pflichten nicht nachgekommen zu sein. Der Bundesrepublik
Deutschland werden zwei Verstöße gegen Europarecht vorgeworfen, die
nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH zu einem Schadensersatzanspruch aus einem europäischen
Staatshaftungsanspruch führen. Auch die Europäische Kommission hat
ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
eingeleitet. Dadurch fühlt sich der Kläger in seiner Ansicht
bestärkt.
Zum einen wird der Bundesrepublik Deutschland vorgeworfen, die
Typengenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG nicht hinreichend umgesetzt zu
haben. Nach Art. 46 der Richtlinie war die Bundesrepublik Deutschland
verpflichtet, abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen die
Richtlinie vorzusehen. Nach Ansicht der Kanzlei hat die
Bundesrepublik Deutschland solche Sanktionen nicht geregelt.
Bestätigt wird die Kanzlei durch zwei Rechtsgutachten, die für den 5.
Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages (VW
Untersuchungsausschuss) erstellt wurden. Die Gutachter Prof. Dr. Führ
und Prof. Dr. Klinger vertreten in ihren Gutachten ebenfalls die
Auffassung, dass die Typengenehmigungsrichtlinie in Deutschland nicht
hinreichend umgesetzt wurde.
Zum anderen wirft die Kanzlei der Bundesrepublik Deutschland und
dabei insbesondere dem Bundesverkehrsministerium, vertreten durch
Herrn Dobrindt und dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) vor, die
Automobilindustrie nicht hinreichend überwacht zu haben. Im Rahmen
des Typengenehmigungsverfahrens war das KBA verpflichtet,
hinreichende Prüfungen und Überwachungen vorzunehmen. Obwohl es
seitens des Umweltbundesamtes bereits früh Anzeichen für überhöhte
Emissionen gab, stellte das KBA zu keinem Zeitpunkt eine illegale
Abschalteinrichtung fest. Erst nachdem die Volkswagen AG im September
2015 die Manipulationen einräumte, will das Kraftfahrtbundesamt von
den illegalen Abschalteinrichtungen erfahren haben. Dies erscheint
wenig glaubwürdig. Die Kanzlei wirft dem KBA vor, viel zu spät
gehandelt zu haben. Hätte das Kraftfahrtbundesamt frühzeitig erkannt,
dass es Manipulationen gibt, hätte der Kläger das Fahrzeug nie
erworben. Nunmehr besitzt er ein mangelhaftes Fahrzeug und bleibt auf
seinem Schaden sitzen. Diesen Schaden möchte er von der
Bundesrepublik Deutschland ersetzt erhalten. Er möchte seinen
Kaufpreis zurück und der Bundesrepublik dafür das mangelhafte
Fahrzeug übergeben.
Nachdem die Zeitschrift "Der Spiegel" erst kürzlich von einer
illegalen Abschalteinrichtung bei einem Porsche Cayenne berichtete
und das Kraftfahrtbundesamt erst einige Wochen später mitteilte, es
habe eine illegale Abschalteinrichtung bei Porsche gefunden, ist der
Kläger sehr kritisch gegenüber den staatlichen Behörden. Er stellt
sich die Frage, warum zunächst die freie Presse auf eine
Abschalteinrichtung hinweisen muss, bevor das KBA reagiert. Nachdem
auch der Dieselgipfel zu einer Farce wurde und keine Ergebnisse für
den Kläger brachte, entschloss er sich die Bundesrepublik Deutschland
auf Schadensersatz zu verklagen.
Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt dazu
mit: "Es handelt sich bundesweit um die erste Staatshaftungsklage im
Abgasskandal. Wir können diesem Staatsversagen nicht länger zuschauen
und haben deshalb eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland
eingereicht. Bisher hat es keinerlei Konsequenzen für dieses
Staatsversagen gegeben. Wir sind der Ansicht, dass deshalb die
Gerichte darüber urteilen müssen, ob die Bundesrepublik Deutschland,
namentlich durch Herrn Dobrindt und das KBA, auch eine Mitschuld an
dem Skandal trägt. Viele unserer Mandanten sind erschüttert über das
Verhalten der Behörden und verlieren den Glauben an die
Rechtsstaatlichkeit. Dies kann nicht hingenommen werden."
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
vertritt und berät mehr als 35.000 Geschädigte des Abgasskandals und
hat bereits mehr als 3.400 Klagen bundesweit gegen Händler und gegen
die Volkswagen AG eingereicht. Auch erste Klagen gegen Porsche wurden
kürzlich in Stuttgart erhoben. Die Kanzlei hat bereits zahlreiche
Urteile gegen Händler und gegen die Volkswagen AG erstritten.
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Datum: 05.08.2017 - 10:32 Uhr
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