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COMPUTER BILD: Zwei Urteile rechtskräftig - Harter Schlag gegen Tauschbörsen und Raubkopierer

ID: 1517591


(ots) - Online-Tauschbörsen konnten sich bislang aus der
Verantwortung ziehen / Europäischer Gerichtshof entscheidet:
Plattformen sind für ihre Inhalte verantwortlich / Internetprovider
können zum Sperren von Websites verpflichtet werden / Urteil
Bundesgerichtshof: Ahndung von Privatpersonen wird vereinfacht

Online-Tauschbörsen wie "The Pirate Bay" oder "Serienjunkies.org"
gibt es unzählige. Nutzer können Musik, Videos und Software
hochladen, um sie mit anderen zu teilen. Viele Anbieter besitzen
jedoch nicht die Rechte dazu, das heißt: Neue Blockbuster und
PC-Spiele werden dort als Raubkopien verbreitet. Wie zwei aktuelle
Urteile nun Betreibern und Usern dieser Plattformen den illegalen
Datenaustausch künftig erschweren, erklärt COMPUTER BILD in der
aktuellen Ausgabe 17/2017 (EVT: 5.8.2017). Bisher zogen sich die
Betreiber von Online-Tauschbörsen aus der Verantwortung. Ihr
Argument: Sie stellen nur ein Forum zur Verfügung, dass manche Nutzer
dort Links zu illegalen Downloads verbreiten, liege nicht in ihrer
Verantwortung. "Doch diese Argumentation zieht künftig nicht mehr",
sagt COMPUTER BILD-Redakteur Rainer Schuldt. "Der Europäische
Gerichtshof hat entschieden, dass Plattformen für ihre Inhalte sehr
wohl verantwortlich sind. Ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofs
macht es geschädigten Firmen in Zukunft leichter, illegale Uploads
von Musik, Spielen und Filmen aufzuklären."

Das Urteil besagt: Betreiber von Seiten, die wissentlich den
Austausch von Filmen und Musik ermöglichen - auch wenn nicht sie
selbst, sondern ihre Nutzer die Raubkopien zur Verfügung stellen -
verletzen das Urheberrecht. Internetprovider können dazu verpflichtet
werden, Seiten mit illegalen Inhalten zu sperren. Wenn das passiert,
ist es für Nutzer erheblich schwieriger, die Homepage zu besuchen.
Die Folge: Die Werbeeinnahmen brechen ein und das Betreiben der Seite




lohnt sich nicht mehr. Zunächst betrifft diese Entscheidung nur den
niederländischen Zugang zu "The Pirate Bay". Doch Experten gehen
davon aus, dass ein Grundsatzurteil vorliegt, das sich auch auf
andere Plattformen und Provider der EU auswirkt.

Ein zweites Urteil des Bundesgerichtshofs erleichtert es,
Privatpersonen anzuzeigen. Download und Upload von Raubkopien sind
Straftaten - wer dabei erwischt wird, kann von den Urhebern auf
Schadensersatz verklagt werden. Bisher war es teilweise sehr
aufwendig, an die persönlichen Daten dieser Nutzer zu kommen. Der
Bundesgerichtshof entschied: Eine richterliche Genehmigung genügt, um
die Daten abzufragen - ganz gleich ob der Nutzer Kunde bei einem
eigenständigen Netzbetreiber ist oder bei einem Provider, der ein
Fremdnetz nutzt. "So wird es künftig für die Urheber einfacher,
Rechteverstöße zu ahnden und die Personen juristisch zu belangen",
sagt Schuldt.

Den vollständigen Artikel "Schluss mit lustig" finden Sie in der
aktuellen Ausgabe 17/2017 von COMPUTER BILD, die ab 5. August 2017 im
Zeitschriftenhandel erhältlich ist. COMPUTER BILD im Internet:
www.computerbild.de

Abdruck mit Quellenangabe "COMPUTER BILD" honorarfrei

Über COMPUTER BILD:

COMPUTER BILD ist die auflagenstärkste deutsche
Computerzeitschrift und die meistverkaufte Computerzeitschrift in
ganz Europa. Sie erscheint alle zwei Wochen und informiert Leser auf
verständliche Art und Weise über PC, Unterhaltungs- sowie
Gebrauchselektronik, Telekommunikation und Internet.



Pressekontakt:
John Warning Corporate Communications GmbH
Janina Funk
Telefon: (040) 533 088 84
E-Mail: j.funk(at)johnwarning.de

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Datum: 04.08.2017 - 10:15 Uhr
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