InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Singlebörsen und Partnervermittlungen

ID: 1514946

ARAG Expertenüber die rechtlichen Aspekte bei der Suche nach dem Glück


(IINews) - Glaubt man der Werbung, verliebt sich alle elf Minuten ein Single vor dem Computerbildschirm, der gerade mit einem der größten Anbieter von Cyber-Liebesglück verbunden ist. Singlebörsen und Partnervermittlungen boomen. Was Verbraucher zur rechtlichen Seite wissen sollten, sagen ARAG Experten.



Wie arbeiten Singlebörsen und Partnervermittlungen?

Online-Partnervermittlungen unterbreiten aufgrund eines umfangreichen Persönlichkeitstest und mittels (laut eigener Aussage) wissenschaftlicher Methoden passende Partnervorschläge. Hierbei ist der Kunde auf die Vermittlungsleistung des Anbieters angewiesen. Wer laut Matching-Algorithmus nicht passt, wird nicht vorgeschlagen und kann somit auch nicht kontaktiert werden. Die Nutzer überlassen also dem Partnervermittler, bei der Partnersuche die Spreu vom Weizen zu trennen. Viele Singles schätzen vor allem den Vorteil einer Partneragentur, dass man am Anfang anonym bleibt. Erst wenn man sich für einen anderen Single wirklich interessiert, erteilen die meisten die Freigabe, dass sich der Andere die eigenen Bilder anschauen darf. Eine aktive Suche in der Datenbank ist nicht möglich. Die bieten wiederum die Singlebörsen. Bei ihnen liegt der Fokus auf der eigenständigen Suche der Nutzer unter allen registrierten Mitgliedern nach Kriterien, die sie selbst wählen können. Einen Persönlichkeitstest und darauf aufbauende Partnervorschläge bieten Singlebörsen nur selten oder in bescheidenerem Umfang an. Darum sind sie in der Regel auch etwas preiswerter.



Was kostet das Versprechen des großen Glücks?

Die Preise für die Partnervermittlungen gehen weit auseinander. Bei den Marktführern liegen sie zwischen 25 und 40 Euro pro Monat. Einige Anbieter nehmen aber gerne auch wesentlich mehr Geld von ihren einsamen Kunden. Aber nicht nur der Preis ist entscheidend, auch Leistungsumfang und Vertragsbedingungen sind recht unterschiedlich. Das gleiche gilt auch für Singlebörsen. Besondere Aufmerksamkeit sollten Nutzer vor dem Vertragsabschluss den Vertragslaufzeiten widmen. Denn eines ist laut ARAG Experten sicher: Man hat sich vertraglich schneller an Zahlungen gebunden, als man ihnen nach Vertragsabschluss wieder entkommt.







Schnell rein - schwer wieder raus!

Die Sehnsucht nach der großen Liebe ist ein gutes Geschäft. Kein Wunder also, dass es die Singlebörsen und Partnervermittlungen flüchtenden Kunden schwer machen. Dabei sind viele Nutzer nach den ersten Erfahrungen mit den anderen Singles sehr ernüchtert oder sogar enttäuscht und wollen die Partnerbörse genauso schnell wieder verlassen, wie sie Mitglied geworden sind. Wer kurz nach der Anmeldung merkt, dass die Partnersuche im Netz nicht zur seligmachenden Zweisamkeit führt, sollte schnell aktiv werden. Juristisch betrachtet ist die Mitgliedschaft in einer Partnerbörse nämlich ein übers Internet geschlossener Dienstvertrag, erläutern ARAG Experten. Somit hat man auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das entschieden auch die Richter in einem konkreten Fall und befanden, dass das Widerrufsrecht nicht dadurch erlischt, dass sich der Kunde freischalten lässt oder erstmalig einloggt (LG Bamberg, Az.: 2 HK O 187/11). Allerdings kann der Anbieter unter Umständen einen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen beanspruchen.



Kann man online kündigen?

Partnerbörsen im Internet müssen ihren Kunden auch die Kündigung online ermöglichen. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen den Betreiber einer Partnerbörse, der inzwischen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert hat. Bis zu dieser Änderung konnten die Kunden nicht online kündigen, sondern lediglich per Brief oder Fax. Dies wurde als unzulässig erachtet. Danach konnten Kunden der beklagten Partnerbörse "aus Sicherheitsgründen" zwar nicht per E-Mail, aber online über das Kundencenter kündigen (BGH, Az.: III ZR 387/15). Seit dem 01.10.2016 schafft eine Gesetzesänderung generell mehr Klarheit. Seitdem ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von "Textform" und nicht mehr von "Schriftform" die Rede. Das soll deutlicher machen, dass damit auch die Kündigung per E-Mail gemeint ist, erläutern ARAG Experten.



Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Amazon Ranking-Optimierung mit dem ShopDoc KeyFinder
Online Tilidin-Topfen mit Naloxon rezeptfrei kaufen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.07.2017 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1514946
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Online-Shopping


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 134 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Singlebörsen und Partnervermittlungen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel ...

Zahnfüllungen nicht mehr mit AmalgamAb dem 1. Januar 2025 tritt in der Europäischen Union ein Amalgam-Verbot für neue Zahnfüllungen in Kraft. Hintergrund ist, dass Amalgam Quecksilber enthält, das als umweltschädlich gilt. Das Verbot betrifft n ...

Faktencheck Verhütung ...

Neun von zehn jungen Deutschen zwischen 16 und 25 Jahren verhüten und zwei Drittel aller Jugendlichen benutzen Kondome oder die Pille. Das Verhütungsverhalten der Jugend ist also fast vorbildlich. Ob die Deutschen auch bei der Treue so vorbildlich ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Bewohnerparkausweis auch für ausländische Fahrzeuge +++Dass ein Auto im Ausland zugelassen ist, sagt nach Auskunft der ARAG Experten laut des Verwaltungsgerichts Gießen noch nichts darüber aus, ob für es ein Bewohnerparkausweis beantragt wer ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.255
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 316


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.