Terminhinweis: Diesel-Fahrverbote in Stuttgart: Verwaltungsgericht verkündet Urteil
(ots) - Urteil zur Klage der Deutschen Umwelthilfe wird am
28.7.2017 bekannt gegeben
Am vergangenen Mittwoch, den 19.7.2017 hat das Verwaltungsgericht
Stuttgart über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur
Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Stuttgart verhandelt. An
diesem Freitag, 28.7.2017, wird das Gericht sein Urteil verkünden.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, wird vor Ort sein. Er
steht Ihnen ab 10 Uhr sowie nach der Urteilsverkündung für Interviews
zur Verfügung.
Im November 2015 hat die DUH Klage gegen das Land
Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart,
eingereicht. Seit mittlerweile sieben Jahren verweigert die
Landesregierung wirksame Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und
Gesundheit ihrer Bürger in der schmutzigsten Stadt Deutschlands''
bezogen auf das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid. Der Grenzwert von
40 μg /m3 wird seit sieben Jahren an allen verkehrsnahen
Messstationen in Stuttgart um bis zu 100 Prozent überschritten. Auf
Druck der Diesel-Konzerne verweigert die Landesregierung wirksame
Maßnahmen, um die Luftsituation schnellstmöglich zu verbessern. Die
DUH fordert mit ihrer Klage eine erhebliche Nachbesserung des
unzureichenden und fehlerbehafteten Luftreinhalteplans für Stuttgart
und insbesondere ein generelles Diesel-Fahrverbot auch für Euro
6-Fahrzeuge ab 2018 - und zwar ganzjährig.
Wir freuen uns über Ihr Erscheinen.
Datum: Freitag, 28.7.2017 um 10.30 Uhr
Ort: Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 1. Stock,
Sitzungssaal 5, 70178 Stuttgart
Teilnehmer:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
Ann-Katrin Bohmüller, Persönliche Referentin von Jürgen Resch (0151
17281752)
Pressekontakt:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe
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Datum: 26.07.2017 - 10:24 Uhr
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