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VW Skandal KBA Drohung - Anwälte verklagen die BRD im Rahmen eines Eilverfahrens

ID: 1514254


(ots) - Der VW Abgasskandal bekommt eine neue Dimension. Das
Kraftfahrtbundesamt droht in den letzten Tagen Haltern des VW Amarok
an, die Halterdaten an die zuständige örtliche Behörde
weiterzuleiten, damit diese Maßnahmen zur Stilllegung der Fahrzeuge
ergreifen kann, wenn das Fahrzeug nach der Rückrufanordnung noch
nicht mit der neuen Software versehen wurde. Deshalb beantragte die
im Abgasskandal führende Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft im Rahmen eines Eilverfahrens am 25.07.2017
bei dem Verwaltungsgericht Freiburg eine einstweilige Anordnung gegen
die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das KBA zu erlassen
und es dem KBA zu untersagen, die Daten weiter zu geben.

Ziel dieses Antrags ist es, dem KBA vorläufig zu untersagen, die
Daten des Halters an die örtliche Zulassungsbehörde weiterzugeben.
Außerdem wurde beantragt, dem KBA aufzugeben, eine
Übermittlungssperre in das zentrale Fahrzeugregister bei dem KBA
einzutragen.

Dem Geschädigten Halter des VW Amarok ist es derzeit nicht
zumutbar, dass Softwareupdate aufspielen zu lassen. Er führt ein
Zivilverfahren gegen die Volkswagen AG auf Neulieferung vor dem
Landgericht Freiburg. Es ist bekannt, dass das Landgericht Freiburg
in einem Parallelverfahren eine Beweiserhebung durch Einholung eines
Sachverständigengutachtens angeordnet hat. Das Fahrzeug in diesem
Verfahren ist nach Ansicht des Landgerichts Freiburg zu begutachten.
Insbesondere soll ein Gutachter in dem Parallelverfahren feststellen,
ob das Softwareupdate überhaupt wirkt, also ob nach dem Update die
gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden können und ob damit
Nachteile wie z.B. ein erhöhter Spritverbrauch oder eine
Minderleistung verbunden sind. Wenn das KBA durch seine Drohung den
Geschädigten dazu zwingt, das Update aufspielen zu lassen, muss sich




der Geschädigte vorwerfen lassen, dass eine Begutachtung nur noch
schwer möglich sein wird. Im Rahmen der Begutachtung ist der Zustand
vor dem Update und nach dem Update zu prüfen. Wird das Update
zwangsweise aufgespielt, ist eine derartige Begutachtung nicht mehr
oder nur sehr schwer möglich.

Deshalb vertritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehr als 35.000 Geschädigte des VW
Abgasskandal vertritt und bereits mehr als 3.200 Klagen gegen VW und
Händler eingereicht hat, der Ansicht, dass weder das KBA noch die
örtliche Zulassungsstelle den Geschädigten dazu zwingen können
während des laufenden Verfahrens vor dem Landgericht Freiburg das
Softwareupdate aufspielen zu lassen. Deshalb wurde mit heutigem Datum
eine einstweilige Anordnung gegen das Kraftfahrtbundesamt beantragt.
Rechtsanwalt Ralph Sauer, der das Verfahren federführend führt,
teilte dazu mit: "Der Dieselskandal hat nunmehr eine neue Dimension
erreicht. Nachdem das KBA der Volkswagen AG genügend Zeit für die
Entwicklung der Software und die Nachbesserung gegeben hat, will es
offensichtlich den Geschädigten selbst diese Zeit, die sie für die
Durchführung eines Gerichtsverfahrens benötigen, nicht geben. Das KBA
spielt wieder einmal ein falsches Spiel auf Seiten der Industrie und
stellt sich eindeutig gegen die Interessen der Geschädigten. Es ist
unerträglich, wie schamlos das Kraftfahrt-Bundesamt erneut alles
dafür tut, um die Geschädigten in die zweifelhaften Softwareupdates
zu zwingen. Das Ziel scheint es zu sein, den letzten Widerstand der
Geschädigten gegen die Industrie zu brechen und die Prozesschancen
von VW gegen die Geschädigten zu verbessern, indem man die
Beweismittel vernichtet. Dies kann so nicht hingenommen werden.
Deshalb haben wir mit heutigem Datum einen Eilantrag bei Gericht
eingereicht, weil dieses Verhalten des KBA rechtswidrig und
bürgerfeindlich ist."



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

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Datum: 25.07.2017 - 17:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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