Schadensersatz für Neuwagenkäufer? Milliarden-Rückforderungen gegen Autokartell wahrscheinlich
(ots) - "Neuwagenkäufer haben unter Umständen Anspruch auf
Schadensersatz, wenn sich der Kartellverdacht gegen Audi, BMW,
Daimler, Porsche und VW bestätigt", sagt Rechtsanwalt Jan-Henning
Ahrens von der Bremer Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte.
Dabei müssten nicht einmal individuell illegale Absprachen
nachgewiesen werden. "Wenn die Behörden offiziell das Bestehen eines
Kartells feststellen, sind die Gerichte daran gebunden." Lediglich
die konkrete Schadenshöhe müsse ermittelt werden. "Wir arbeiten in
diesem Zusammenhang mit einem renommierten Sachverständigen zusammen,
um ein entsprechendes Gutachten vorzubereiten", sagt Ahrens. Die
Kanzlei hat im ähnlich gelagerten Fall des Lkw-Kartells bereits ein
Gutachten zur Ermittlung der Höhe des Schadens beauftragt, der Kunden
durch die jahrelangen rechtswidrigen Absprachen großer europäischer
Nutzfahrzeughersteller entstanden ist.
Die EU-Kommission hatte deshalb im vergangenen Jahr eine
Rekordbuße von fast drei Milliarden Euro gegen Daimler, DAF, Iveco
und Volvo/Renault verhängt. VW war der Bestrafung nur entgangen, weil
der Konzern bei der Aufklärung der Vorgänge mitgewirkt hat. Gegen das
Unternehmen Scania laufen noch Ermittlungen. KWAG - Rechtsanwälte
vertritt nach Angaben von Ahrens mittlerweile etwa hundert
Logistikunternehmen und Speditionen mit insgesamt mehreren tausend
Fahrzeugen. Entsprechende Schadensersatzklagen seien in Vorbereitung.
"In der Zeit zwischen 1997 und 2011 sind Kunden durch illegale
Absprachen massiv geschädigt worden, weil sich die Hersteller auf
ungesetzliche Art und Weise einer Konkurrenzsituation entzogen haben,
die für Käufer von Vorteil gewesen wäre", sagt Ahrens. Das sei analog
der Fall, wenn sich jetzt der Verdacht gegen die genannten
Pkw-Produzenten bestätigt. Am vergangenen Freitag (21. 7. 2017)
hatten verschiedenen Medien berichtet, dass VW, Audi, Porsche, BMW
und Daimler in geheimen Arbeitskreisen zahlreiche rechtswidrige
Absprachen getroffen und so unter anderem die Basis für den
Dieselskandal gelegt hätten. Sollten die Meldungen zutreffen, wäre
das ein erheblicher Kartellrechtsverstoß, der wohl auch erhebliche
Bußgelder nach sich ziehen dürfte, erklärte dazu der ehemalige Chef
der Monopolkommission, Justus Haucap, am Wochenende in einem
Zeitungsinterview.
"Ich nehme an, das wird sich dann in deutlichen größeren Höhen
bewegen, wie das gegen das Lkw-Kartell verhängte Bußgeld", sagt
Rechtsanwalt Ahrens. Seiner Ansicht nach sprechen die Selbstanzeigen
von Daimler und VW für das Bestehen eines illegalen Kartells. Auch
von Seiten der Autolieferer drohten den Konzernen wahrscheinlich
massive Schadenersatzforderungen, sollten die Vorwürfe zutreffen.
"Das geht alles sicher in die Milliarden."
Nach Angaben von Ahrens besteht im Fall des mutmaßlichen
Pkw-Kartells zurzeit nicht die Gefahr einer Verjährung. Anders sei
das beim Lkw-Kartell. Hier würden die Ansprüche für Fahrzeuge, die
zwischen 1997 und 2001 gekauft oder geleast worden sind, Ende des
Jahres verjähren. Anspruchsgrundlage für Schadensersatz sei das
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es sieht neuerdings
eine Beweiserleichterung durch die sogenannte Bindungswirkung vor.
Ahrens: "Das Bestehen eines Kartells muss nicht mehr von den
Geschädigten bewiesen werden, vielmehr sind die Gerichte an die
Feststellungen der Behörden gebunden."
Kanzleiprofil KWAG - Rechtsanwälte
KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu den größten vor
allem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in
Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem
Rechtsbereich. Inhaber ist der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens. KWAG - Rechtsanwälte sind
Experten für Schadensersatz. Die Kanzlei ist auf die Durchsetzung von
Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von
Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen
mit Banken für kleine und mittelständische Unternehmen. Daneben
stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen bei der
anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur
Verfügung, inklusiv des Bereichs Crowdfunding und Crowdlending. KWAG
- Rechtsanwälte positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der
Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG - Rechtsanwälte zu
einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten,
vor, während und nach wichtigen Anlageentscheidungen. Daneben
vertritt die Kanzlei die Interessen geschädigter Käufer im
VW-Abgas-Skandal und gegen das Lkw-Kartell und bietet profunde
juristische Beratung im Immobilien- und Umweltrecht.
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Datum: 24.07.2017 - 12:21 Uhr
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