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Am Steuer den Durchblick behalten: Stark getönte Sonnenbrillen behindern die Sicht / R+V-Infocenter: Bußgeld möglich

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(ots) - Autofahren bei strahlendem Sommerwetter: Damit
sie nicht vom grellen Licht geblendet werden, schützen sich viele
Fahrer mit einer Sonnenbrille. Doch Vorsicht: Nicht alle Modelle sind
für den Straßenverkehr geeignet - sogar Bußgelder sind möglich.
Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Sonnenbrillen unterscheiden sich in Qualität, Design und Tönung.
"Im Straßenverkehr ist insbesondere die Tönung der Gläser ein
Sicherheitsfaktor. Denn je dunkler sie sind, desto weniger Licht
lassen sie durch. Und das kann die Sicht des Fahrers zu sehr
einschränken", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter.

Sonnenbrille zu dunkel - Bußgeld möglich

Konkret bedeutet das: Bei einer Tönung von mehr als 92 Prozent ist
die Brille nicht mehr für den Straßenverkehr geeignet. Dies
entspricht der Filterkategorie 4. "Solche dunklen Sonnenbrillen sind
für Touren ins Hochgebirge gedacht, aber nicht zum Autofahren", so
R+V-Experte Walter. Wer sich damit trotzdem hinter das Steuer setzt,
muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Bei Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung sind sogar bis 25
Euro fällig.

Sonnenbrille mit Sehstärke

Autofahrer, die ohnehin nur mit Sehhilfe fahren dürfen, müssen
auch beim Autofahren eine Sonnenbrille mit passender Sehstärke oder
zusätzlich Kontaktlinsen tragen. Je nach Gefährdungslage muss der
Autofahrer sonst mit einem Verwarngeld von mindestens 25 Euro
rechnen. "Die Polizei kann jedoch auch deutlich höhere Bußgelder
verhängen und die Weiterfahrt sogar untersagen", sagt Karl Walter.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters

- Auch die Farbe der Gläser kann sich auf die Fahrsicherheit
auswirken. Ist etwa der Rotanteil zu stark, lassen sich
Ampelfarben und Bremslichter nur schwer erkennen. Am besten




fährt es sich mit schwarzen oder braunen Gläsern.
- Selbsttönende Gläser sind nur bedingt zu empfehlen: Da die
Windschutzscheibe bereits UV-Strahlung filtert, kann es sein,
dass sich selbsttönende Gläser nicht ausreichend verfärben.
Ausnahme sind neuartige Verdunkelungsgläser, die auf sichtbares
Licht reagieren.
- Eingeschränkte Sicht haben unter Umständen Autofahrer, die eine
Brille mit breiten Fassungsrändern tragen. Je besser das
Sichtfeld, desto sicherer ist der Fahrzeuglenker unterwegs.
- Manche Autofahrer tragen auch nachts eine Sonnenbrille, weil sie
sich durch die Scheinwerfer der entgegenkommenden Autos gestört
fühlen. Dann sind allerdings nur Brillen mit einer Tönung von
maximal 25 Prozent erlaubt.

www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
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Datum: 20.07.2017 - 11:15 Uhr
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