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HAHN Rechtsanwälte erstreiten beim Landgericht Bonn Ausstiegsmöglichkeit aus Immobiliendarlehen der DSL Bank mit unvollständiger Widerrufsinformation

ID: 1512718


(ots) - Mit Urteil vom 11. Juli 2017 - 17 O 402/16 - hat
das Landgericht Bonn die Deutsche Postbank AG zur Rückabwicklung
eines sogenannten Neuvertrages verurteilt. Das Landgericht hat sich
mit einer Widerrufsinformation der DSL Bank zu einem
Immobiliendarlehensvertrag vom 22. September 2010 zu befassen gehabt.
Das Landgericht stellte fest, die die streitgegenständliche
Widerrufsinformation nicht den gesetzlichen Anforderungen genüge. Es
fehlten in dieser die Pflichtangaben zu den Widerrufsfolgen gemäß
Artikel 247 Paragraph 2 Satz 1 und 2 EGBGB. Weder habe die Beklagte
darauf hingewiesen, dass als Folge des Widerrufs ein bereits
ausbezahltes Darlehen zurückzuzahlen und Zinsen zu vergüten seien.
Noch enthalte die Widerrufsinformation eine Angabe des pro Tag zu
zahlenden Zinsbetrages. Der Kläger aus München wurde von HAHN
Rechtsanwälte vertreten.

"Das Urteil des Landgerichts Bonn lässt sich nach unserer Kenntnis
auf zahlreiche Darlehensverträgen der DSL Bank nach dem 10. Juni 2010
anwenden", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. "Die DSL Bank
weicht mit der streitgegenständlichen Widerrufsinformation in
erheblichem Umfang von dem damals gültigen Muster ab. Über die Motive
einer solchen "Schludrigkeit" der Bank können wir nur spekulieren.
Auf dieses Urteil können sich zahlreiche Kunden der DSL Bank berufen
und auf diese Weise über ein neues Niedrigzins-Darlehen ihre
Immobilienfinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung sehr
vorteilhaft umschulden.

Darlehensnehmer, die in dem fraglichen Zeitraum einen
Darlehensvertrag mit der DSL Bank bzw. der Postbank AG geschlossen
haben, sollten ihre Widerrufsinformation durch HAHN Rechtsanwälte
kostenfrei prüfen lassen", empfiehlt Hahn. "Betroffene
Darlehensnehmer sollten ihre Chance zeitnah nutzen. Die historisch
noch sehr niedrigen Bauzinsen scheinen zurzeit eher wieder




anzusteigen", meint Hahn abschließend.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei.
Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20
Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit
mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig,
davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp
verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanw?lte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 20.07.2017 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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