Feinstaubplakette - Fallstrick bei HU /Nichtkorrekte Feinstaubplakette ist Mangel bei HU / Plakettenpflicht nur in Umweltzonen / Betrug bei Plakettenfarbe kein Kavaliersdelikt
(ots) - Die Feinstaubplakette kann bei der
Hauptuntersuchung zum Fallstrick werden, besonders wenn eine farblich
inkorrekte Plakette im Spiel ist. In der KÜS-Mängelstatistik 2016 ist
die Feinstaubplakette insgesamt 54.513 mal bemängelt worden. Bei 2,1
Millionen Hauptuntersuchungen an Pkws wurde in 30.824 Fällen
beanstandet, dass das Kennzeichen auf der Plakette nicht zu lesen
sei. Auf Platz 2 der Statistik folgen 22.296 Fälle, bei denen ein
falsches Kennzeichen auf der Plakette eingetragen ist. 1.393
Feinstaubplaketten hatten die falsche Farbe, ein erheblicher Mangel
bei der HU!
Viele Autofahrer achten nur selten auf ein kleines Detail, was
allerdings spätestens bei der Hauptuntersuchung für vermeidbaren
Wirbel sorgt. Eine nicht ordnungsgemäße Feinstaubplakette wird als
Mangel bewertet! Eine Feinstaubplakette ist grundsätzlich keine
Pflicht am Pkw. Ein Muss sind sie erst dann, wenn man mit dem
Fahrzeug in Umweltzonen einfährt.
Häufige Fehlerquellen rühren vom Gebrauchtwagenkauf her. Oftmals
wird die Plakette mit dem eingetragenen Kennzeichen des Vorbesitzers
einfach weiterverwendet. Es ist nicht zulässig mit einer Plakette zu
fahren, die einen anderen Kennzeicheneintrag als das zugehörige
Fahrzeug aufweist. Einfachste Lösung: Die Plakette entfernen, da sie
keine Pflicht ist. Mängelrisiko beseitigt! Tipp: Aufkleber lassen
sich sehr gut mit einem einfachen Ceranfeldschaber entfernen.
Will oder muss man allerdings wegen zu befahrender Umweltzonen mit
Feinstaubplakette unterwegs sein, muss eine neue mit korrekter
Kennzeichnung aufgeklebt werden. Dazu zählt auch die dem
Abgasverhalten des Fahrzeugs entsprechende Farbe. Besorgt man sich
beispielsweise auf nicht legalen Wegen eine grüne Plakette für einen
alten Euro 2-Diesel, fällt das spätestens dem Prüfingenieur bei der
HU auf, selbst wenn das Kennzeichen korrekt ist. Die Folge: Die
HU-Plakette wird verweigert. Fällt der Betrug den Behörden auf,
besonders wenn unerlaubt Umweltzonen befahren werden, drohen
strafrechtliche Konsequenzen.
Wer nicht in den innerstädtischen Umweltzonen unterwegs ist, kann
sich die Feinstaubplakette sparen. Ist eine Plakette vonnöten, muss
diese einwandfrei sein. Die für das Fahrzeug korrekte
Feinstaubplakette bekommen sie auf der Zulassungsstelle, in
Fachwerkstätten und natürlich bei ihrem KÜS-Prüfingenieur.
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KÜS
Hans-Georg Marmit
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Datum: 19.07.2017 - 15:15 Uhr
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