Klagen wegen manipulierter Mercedes-Benz-Fahrzeuge im Abgasskandal? - Für die Kanzlei Rogert& Ulbrich bereits seit vielen Monaten Normalität
(ots) - Die im Abgasskandal führende Düsseldorfer
Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich teilt mit, dass die am Wochenende in
der Bildzeitung verbreitete Meldung, wonach die erste Klage wegen
manipulierter Mercedes-Benz Fahrzeuge in Bochum eingereicht worden
sei, falsch ist.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert: "Wir haben von Anfang an
unser Augenmerk darauf gerichtet, nicht nur gegen die Machenschaften
der Volkswagen AG und ihrer Tochterunternehmen sondern auch gegen die
ähnlichen Tricksereien der Wettbewerber vorzugehen. Nicht umsonst
haben wir unsere Anlaufstelle im Internet neutral
http://www.auto-Rückabwicklung.de genannt. Wir haben von Anfang an
darauf hingewiesen, dass auch viele andere Fahrzeuge anderer Marken
vom Abgasskandal betroffen sind. Dazu gehören nach unserer
Überzeugung auch sehr viele Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz, die
mit einem sogenannten Thermofenster operieren. Nur innerhalb dieses
Temperaturrahmens läuft die Abgasreinigung gemäß den gesetzlichen
Vorschriften. Dieser Rahmen ist passgenau so gewählt, dass der für
die Abgastests auf dem Prüfstand gesetzlich vorgeschriebene
Temperaturrahmen in jedem Falle "sauber" durchlaufen wird. Da diese
Abschaltungseinrichtung bei der Beantragung der EU-Typgenehmigung
nicht offenbart und begründet wurde, ist sie illegal. Sie fällt auch
unter keine der gesetzlichen Ausnahmen, da sie beispielsweise nicht
dem Motorenschutz dient." Prof. Dr. Rogert weist darauf hin, dass
bereits mehr als ein Dutzend entsprechender Verfahren bei den
Landgerichten anhängig sei. Das erste gerichtliche Verfahren wurde
bereits am 06.03.2017 vor dem Landgericht Münster (Az: 4 O 68/17)
eingeleitet.
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich führt dazu weiter aus: "Es zeigt sich
wieder einmal, dass nicht diejenigen, die in den Medien am lautesten
auftreten, am schnellsten und erfolgreichsten sind. Es sind eben
nicht die "US-Staranwälte" Hausfeld, die Kollegen Baum & Reiter oder
die Kollegen Jordan Fuhr Meyer, die bundesweit als erste gegen
Volkswagen aus Delikt gewinnen, die in NRW als erste gegen
Vertragshändler gewinnen, die als erste aus Urteilen vollstrecken,
die als erste rechtskräftige Urteile vorweisen können und in deren
Fällen die Gegner eine Berufung zurücknehmen - in all diesen Fällen
waren wir es, die diese Erfolge feiern konnten. Unsere Mandanten
haben in mehreren Fällen schon ihr Geld auf dem Konto. Es erinnert an
die alte Waschmittelwerbung: Während in Villabajo noch gewaschen
wird, kann man in Villariba schon feiern gehen."
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Prof. Dr. Marco Rogert
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Datum: 19.07.2017 - 09:08 Uhr
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