Deutsche Umwelthilfe wird Entzug der Betriebserlaubnis für Mercedes Diesel Euro 5+6 mit illegalen Abschalteinrichtungen notfalls gerichtlich durchsetzen
(ots) - DUH rechnet mit deutlich mehr als einer Million
betroffener Fahrzeuge: Messungen des DUH-Prüfinstituts zeigen auch
klare Hinweise auf Abschalteinrichtungen bei Mercedes-Modellen mit
Renault-Motor - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "Das
Amtsgericht Stuttgart bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass die
Betriebserlaubnis für Diesel-Pkw mit illegalen Abschalteinrichtungen
erloschen bzw. durch die Behörden zurückzunehmen ist" -
Kraftfahrt-Bundesamt schont Daimler trotz seit Monaten vorliegender
Informationen über Abschalteinrichtungen
Die aktuellen Ermittlungen gegen den Stuttgarter Automobilkonzern
Daimler bestätigen die Rechtsauffassung der Deutschen Umwelthilfe
(DUH). Die DUH begrüßt die deutliche Begründung des
Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Stuttgart wegen
Abgasmanipulationen der Daimler AG zwischen 2008 bis 2016 an über
einer Million Euro 5+6 Diesel-Mercedes. Dem Durchsuchungsbeschluss
nach sind die Mercedes-Pkw und Kleintransporter mit illegalen
Abschalteinrichtungen mit den Original-Mercedes Motoren der Baureihen
OM 642 und OM 651 ausgestattet. Die DUH geht davon aus, dass sich die
Anzahl der betroffenen Mercedes-Diesel-Pkw über die bisher bekannt
gewordenen eine Million Fahrzeuge deutlich vergrößern wird.
Bei Straßenmessungen der DUH im Rahmen ihres
Emissions-Kontroll-Instituts zeigen insbesondere die Mercedes-Modelle
mit Renault-Motor besonders hohe Stickoxid-Realemissionen. Bei
Straßenmessungen im Frühjahr zeigte beispielsweise der Mercedes B 180
d mit 1.039 mg NOx/km eine 13-fache Überschreitung des für die
Typzulassung vorgeschriebenen Grenzwerts von 80 mg NOx/km.
Entsprechende Messungen wurden von der DUH bereits veröffentlicht und
den nationalen wie internationalen Behörden überlassen.
Die DUH hatte bereits im Dezember 2015 und im Januar 2016 das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) über Messungen an Daimler-Diesel-Pkw mit
offensichtlich vorhandenen Abschalteinrichtungen informiert und für
eine Motorisierung der C-Klasse BlueTec Diesel mit besonders dreisten
temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen den Entzug der
Typzulassungen beantragt. Das KBA hat diesen Antrag abgelehnt, obwohl
die nach Außentemperatur gesteuerten Abschalteinrichtungen von
Daimler eingeräumt wurden. Diese wurden bei der Beantragung der
Typgenehmigung nicht offengelegt, was nach Ansicht der DUH wie des
vom Bundestags-Untersuchungsausschuss "Abgas" beauftragten Gutachters
Prof. Führ automatisch deren Illegalität bedeutet.
"Das KBA muss endlich handeln und den betroffenen
Mercedes-Modellen mit illegalen Abschalteinrichtungen die
Typzulassung entziehen. Es reicht nicht, wenn Daimler einmal mehr vom
Vertreter der Automobilindustrie im Bundeskabinett, Herrn Alexander
Dobrindt, zum Gespräch gebeten wird. Sollten sich
Bundesverkehrsministerium bzw. KBA trotz der Ermittlungsergebnisse
der amerikanischen Umwelt- und Justizbehörde sowie der Stuttgarter
Staatsanwaltschaft weiterhin weigern, eine vollwertige Nachbesserung
der Fahrzeuge anzuordnen bzw. die Typzulassung zu entziehen, wird die
DUH den Rechtsweg beschreiten", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH. Im März 2017 hatte die DUH eine
entsprechende Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig wegen 2,7
Millionen VW-Diesel mit Abschalteinrichtungen eingereicht und in der
vergangenen Woche auf zehn weitere Städte und deren
Kfz-Zulassungsstellen ausgedehnt.
Links:
Mehr über die Emissionsmessungen der DUH:
http://www.duh.de/projekte/eki-kontrollen/
Pressemitteilung vom 11.7.2017: Betriebserlaubnis von Betrugs-VW
ist erloschen - Deutsche Umwelthilfe reicht Klage in zehn Städten mit
hoher Luftbelastung ein: http://l.duh.de/uwm29
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 13.07.2017 - 15:01 Uhr
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