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VW-Abgasskandal: Oberlandesgerichte Hamm, Celle und München klar auf Seiten der Kläger - VW und seine Händler reagieren mit Rückzug

ID: 1510432


(ots) - Die in der rechtlichen Aufarbeitung des
Dieselabgasskandals führende Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich
mit über 2.500 Mandanten im Abgasskandal hält die Rechtslage in den
Fällen, in denen der Kläger Rücktritt vom Kaufvertrag begehrt, für
obergerichtlich weitestgehend geklärt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert, Gründungspartner der Kanzlei
erläutert:

"Diverse Medien berichten immer wieder, es sei nicht deutlich, wie
die Oberlandesgerichte in den Verfahren im VW-Abgasskandal
entscheiden werden. Das ist für die im Abgasskandal bis heute
tonangebenden Oberlandesgerichte Hamm, Celle und München jedoch nicht
richtig. Jedenfalls in Fällen, in denen der VW-Konzern oder seine
Vertragshändler aus Vertrag wegen Gewährleistungspflichten in
Anspruch genommen wird, gibt es Verfügungen, Beschlüsse und Hinweise
der Gerichte, die ein für versierte Juristen sehr deutliches Bild
zeichnen: Hat der Kläger über seinen Anwalt dezidiert und mit viel
Substanz zu den Mängeln und der Unmöglichkeit/Unzumutbarkeit der
Behebung dieser Mängel durch das angebotene Softwareupdate
vorgetragen, was bislang ausweislich der Urteilsveröffentlichungen
fast ausschließlich spezialisierten Kanzleien gelingt, dann wird der
Kläger den Prozess gewinnen."

"Es ist mittlerweile nämlich allgemeine Auffassung, dass das
Aufspielen der Betrugssoftware einen erheblichen Sachmangel
darstellt. Frühere entgegenstehende Entscheidungen der Landgerichte
Bochum und Münster sind überholt. Damit kommt es für die Frage des
Bestehens eines Rücktrittsrechts -früher Wandlungsrechts - nur noch
auf die Frage an, ob dieses erst nach Verlangen der Nacherfüllung
oder sofort ausgeübt werden kann. Das OLG München hat hierzu nunmehr
in mehreren Verfügungen klargestellt, dass es erhebliche Zweifel
daran hegt, dass die Mängel durch das Softwareupdate ohne Entstehung




anderer Mängel behoben werden können. In mündlichen Verhandlungen
hatten sich auch Senate der Oberlandesgerichte Hamm und Celle ähnlich
geäußert. Die Münchener Richter gehen sogar noch einen Schritt weiter
und machen deutlich, dass der Verkäufer zu beweisen habe, dass das
Softwareupdate wie von ihm behauptet, sämtliche Mängel beseitigt ohne
neue hervorzurufen", erläutert der Anwalt weiter.

Den drei Oberlandesgerichten seien eine Vielzahl bedeutender
Landgerichte unterstellt und sie verfügten über eine außergewöhnliche
Reputation in der Bundesrepublik, so dass die Einschätzung dieser
Gerichte als richtungsweisend angesehen werden dürfe.

"Volkswagen und sein Händlerring haben die Zeichen der Zeit
erkannt: In der vorgenannten Konstellation wird entweder mitgeteilt,
dass das Berufungsverfahren nicht durchgeführt wird oder die bereits
eingelegte Berufung wird zurückgenommen oder es kommt zu attraktiven
Vergleichsangeboten", freut sich der Anwalt für seine Mandanten.

"Im Ergebnis erhält der Kläger, was er verlangt - die Kosten trägt
der Gegner", resumiert der Anwalt zufrieden.

Abschließend weist der Anwalt auf folgendes hin: "Wer auf Urteile
der Oberlandesgerichte wartet, wird daher enttäuscht. Dennoch ist die
Zeit für die Klageerhebung nunmehr gekommen. Frist: 31.12.2017 für
Klagen gegen den Vertragshändler als Verkäufer."

Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich verzeichnete bundesweit
als erste einen Sieg gegen Volkswagen aus Delikt, gewann als erste in
Nordrhein-Westfalen gegen einen Vertragshändler und erreichte als
erste rechtskräftige Urteile gegen die Volkswagen AG.



Pressekontakt:
Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt/Wirtschaftsjurist
Königsallee 2b
40212 Düsseldorf

Tel: +49 (0)211 310 638 0
Internet: http://www.auto-rueckabwicklung.de
Email: Rogert(at)ru-law.de

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 13.07.2017 - 08:30 Uhr
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