Riester-Rente: Neues Gesetz stärkt Geringverdiener
(ots) - Die letzte Hürde ist geschafft. Am 7. Juli hat nun
auch der Bundesrat dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz
zugestimmt. Das Gesetz macht geförderte Altersvorsorge für
Geringverdiener attraktiver und betrifft auch Riester. Zum einen
steigt die jährliche Riester-Zulage. Viel wichtiger ist aber: Ab 2018
haben Geringverdiener ihre Riester-Rente in jedem Fall zusätzlich auf
dem Konto. Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip hat die
Änderungen unter die Lupe genommen und zeigt, für wen sich ab sofort
eine Riester-Rente rechnet.
Rund 16 Millionen Riester-Verträge gibt es laut
Bundesarbeitsministerium in Deutschland. Wer mit einer Riester-Rente
fürs Alter vorsorgt, den unterstützt der Staat auf zwei Wegen: Durch
jährliche Zulagen und einen Steuervorteil. Vor allem für
Geringverdiener war Riestern in der Vergangenheit wenig attraktiv,
weil die spätere Rente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet
wurde. Die Folge: Sparer, die mühsam ein paar Euro im Monat zur Seite
legten, hatten am Ende trotzdem nicht mehr Geld auf dem Konto. Dies
ändert sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Die Grundzulage erhöht sich auf 175 Euro
Sparer, die 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens pro Jahr in einen
Riester-Vertrag einbezahlen (maximal 2.100 Euro), bekommen die volle
Zulage vom Staat. Berücksichtigen Sparer diese Unterstützung, können
sie ihre tatsächlichen Einzahlungen entsprechend reduzieren. Daraus
ergibt sich dann eine Förderrendite. Ab 2018 erhöht sich der Zuschuss
vom Staat (Grundzulage) von derzeit 154 Euro auf 175 Euro. Für jedes
Kind, das nach 2008 geboren wurde, kommen 300 Euro Kinderzulage
hinzu. "Die Anhebung der Grundzulage nützt vor allem
Geringverdienern, da sie von der Zulage profitieren und weniger vom
Steuervorteil", sagt Sara Zinnecker, Expertin für Geldanlage bei
Finanztip.
Eine Beispielrechnung von Finanztip zeigt: Ein Geringverdiener,
der im Jahr 26.000 Euro verdient und ein Kind hat, muss durch das
neue Gesetz 21 Euro im Jahr weniger einzahlen, um am Ende die gleiche
Rente zu bekommen. Bei einer Laufzeit von 30 Jahren erhöht sich die
reine Förderrendite dadurch von 3,12 Prozent auf 3,27 Prozent pro
Jahr. Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit drei Kindern und
einem Bruttoeinkommen von 12.000 Euro im Jahr erhöht sich die
Förderrendite von jährlich 10,78 auf 10,94 Prozent.
Grundsicherung: 200 Euro bleiben anrechnungsfrei
Darüber hinaus dürfen Riester-Sparer in Zukunft bis zu 200 Euro
pro Monat anrechnungsfrei zur staatlichen Grundsicherung behalten.
"Dieser Schritt war lange überfällig", sagt Zinnecker. "Sparer mit
wenig Einkommen können jetzt darauf bauen, dass ihnen ihr hart
erspartes Geld im Alter auch tatsächlich eine zusätzliche Rente
bringt." Da die eingezahlten Beiträge und Zulagen immer garantiert
sind, bietet Riester Geringverdienern insgesamt eine Vorsorge mit
guter Renditemöglichkeit.
Entscheiden sich Verbraucher für eine Riester-Rente, können sie
zwischen verschiedenen Angeboten wählen. Sparer, die ihre spätere
Rentenhöhe schon bei Vertragsabschluss kennen wollen, sind bei einer
klassischen Riester-Rentenversicherung gut aufgehoben, die
konservativ anlegt. Riester-Banksparpläne sind einfach und günstig,
und Sparer bleiben bestmöglich flexibel. Fondsparpläne bieten die
beste Chance auf Aktienrendite. Wer sich vorstellen kann, eine
Immobilie für sich zu erwerben, kann auf ein Riester-Darlehen
zurückgreifen.
Weitere Informationen
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http://www.finanztip.de/riester/riester-foerderung/
http://www.finanztip.de/altersvorsorge/
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Datum: 10.07.2017 - 14:30 Uhr
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