Auslandsreise mit dem Auto:Über Verkehrsregeln des Landes informieren / TÜV Rheinland: Beleuchtungsregelungen beachten / Blitzer-Apps fast überall verboten
(ots) - Wer mit dem Auto eine Reise ins Ausland unternimmt,
sollte sich gründlich über die Verkehrsregeln des Ziellandes
informieren. Dass Urlauber in Großbritannien beispielsweise ihre
Geschwindigkeit von Stundenkilometern in Meilen pro Stunde umrechnen
und auf der linken statt rechten Straßenseite fahren müssen, dürfte
weitestgehend bekannt sein. "Aufgrund der entgegengesetzten
Verkehrsführung aber müssen diejenigen, die ein Fahrzeug mit
asymmetrischem Abblendlicht besitzen, den entsprechenden Bereich am
Scheinwerfer abkleben, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird",
sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. "Gerade dem
Thema Beleuchtung sollte bei der Fahrt ins Ausland besondere
Beachtung geschenkt werden." So gilt beispielsweise in Polen,
Dänemark oder Kroatien eine ganzjährige Lichtpflicht auch am Tag. In
Tschechien und Serbien muss zudem ein Set Ersatzglühlampen im Wagen
mitgeführt werden.
Haftstrafen für Radarwarngeräte
Blitzer-Apps für das Smartphone sind in Deutschland genauso
verboten wie Navigationssysteme mit integrierten Warnfunktionen.
Verstöße werden mit bis zu 75 Euro und einem Punkt in Flensburg
geahndet. In Belgien, Frankreich, Luxemburg und Spanien ist die
Nutzung eines Navigationsgerätes mit Warnung vor stationären Blitzern
hingegen erlaubt. "Trotzdem sollte man sicherheitshalber immer von
einem Verbot ausgehen. Es gibt viele Grauzonen und etwaige Strafen
können sehr hoch ausfallen", rät Mißbach. Besonders trifft das auf
die Verwendung von aktiven Radarwarngeräten zu. In Tschechien wird
das Mitführen dieser speziellen Geräte mit bis zu 7.000 Euro geahndet
- in Luxemburg, Schweden oder Belgien können sogar zwischen einem und
sechs Monate Haft verhängt werden.
Konsulate der Fremdenverkehrsämter geben Auskunft
Ähnlich drakonische Strafen drohen im Ausland bei
Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren unter Alkoholeinfluss,
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder Parkdelikten. "Reisende
können sich beispielsweise auf den Webseiten der Automobilclubs, der
Fremdenverkehrsämter oder der Botschaften und Konsulate der
betreffenden Länder informieren", sagt Mißbach. "Denn überall gilt:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
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Datum: 07.07.2017 - 10:00 Uhr
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