Sorgenfrei zur Grillparty: Wer haftet bei Grillunfällen? (FOTO)
(ots) -
Das Ende eines perfekten Sommertages: Grillgeruch in der Nase, ein
kühles Getränk in der Hand und die letzten Sonnenstrahlen genießen.
Doch der Grillspaß kann schnell verglühen - zum Beispiel, wenn ein
Unfall mit offenem Feuer passiert.
Ob Brandwunden oder entflammte Sommer-Deko - hier gibt es
Antworten, was beim Braten im Freien so alles passieren kann und wer
im Ernstfall für den Schaden aufkommt.
Auf Brandbeschleuniger verzichten und entspannt grillen Rund 4.000
Grillunfälle pro Jahr trüben das Grillvergnügen in Deutschland, davon
rund 500 mit besonders schweren Verbrennungen. Dies verzeichnet die
Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV). Schuld daran
sind in drei Viertel der Fälle flüssige Brandbe-schleuniger wie
Spiritus oder Benzin, die ungeduldige Grillfans gleich nachgießen,
wenn die Kohle nicht sofort brennt. Doch das führt oft zu einer
Verpuffung mit einer bis zu drei Meter hohen Stichflamme. "Zwar zahlt
die Krankenversicherung die Arzt- oder Krankenhauskosten, doch
Spätfolgen von Verbrennungen können auch lebenslange Narben sein. Vor
allem Gesicht und Arme sind in vielen Fällen betroffen", erklärt Ralf
Mertke, Unfallexperte der Gothaer Versicherung. Ein solcher
Grillunfall kann langwierige kosmetische Operationen nötig machen. Da
Grillen in den meisten Fällen auch ein Privatvergnügen ist, greift
die ge-setzliche Unfallversicherung nicht. "Eine private
Unfallversicherung hingegen deckt einen Großteil der Kosten bei
eventuellen Spätfolgen und hilft bei der Finanzierung teurer
Spezial-behandlungen", so Mertke.
Vor allem Kinder stehen im Gefahrenfokus: Beim Ballspielen oder
Toben ist ein Grill schnell umgeworfen, auch vor dem Anfassen der
heißen Gegenstände müssen die Grillmeister in spe gewarnt werden.
Der perfekte Ort zum Grillen - nur unter freiem Himmel Während man
sich noch überlegt, ob Barbecue-Sauce oder Ketchup besser zum Steak
pas-sen, steht plötzlich die Markise in Flammen. Wer den Grill auf
der Terrasse oder dem Balkon benutzt, muss damit rechnen, dass durch
die Hitzeentwicklung oder Flammen die Markise oder ein Sonnenschirm
in Brand geraten. Daher sollte man immer unter freiem Himmel
gril-len. Vorsicht ist auch bei Sommerdekoration wie Lampions oder
Girlanden geboten. Die-se sollten niemals über dem Grill hängen,
sondern immer mindestens in drei Metern Abstand. Zu schnell gerät
sonst das dünne Papier in Brand und entzündet weitere Gegenstände
oder wird für Personen zur Gefahr. Kommt es trotzdem zu einem Brand,
greifen verschiedene Versicherungen:
- Markise: Beim Eigentümer deckt das die Wohngebäude-, bei einem
Mieter die Privat-Haftpflichtversicherung.
- Sonnenschirm oder Gartenmöbel: Diese zählen zum Hausrat. Auch
wenn sie draußen auf dem Balkon oder auf der unmittelbar an das
Gebäude anschließenden Terrasse aufbewahrt werden, greift die
Hausratversicherung.
Es sollte jedenfalls bei jedem Grillfest Standard sein, immer
einen Eimer Wasser griffbereit stehen zu haben.
Hilfsbereite Gäste: Wenn mal etwas schief geht
Wer sich als Gast auf einer Grillparty an das Gerät stellt und
dabei aus Versehen Gegen-stände in Brand setzt oder sogar Personen
verletzt, kann sich auf seine Privat-Haftpflichtversicherung
verlassen. Doch nicht nur der Verursacher, auch die anderen Gäs-te
sind in der Pflicht: Wer gefährliches Verhalten nicht verhindert,
kann ebenfalls für einen Schaden verantwortlich gemacht werden.
Darauf weist der Bund der Versicherten hin.
Heiße Asche unbedingt auskühlen lassen
Ist das Grillgut verzehrt, darf man die heiße Asche auf keinen
Fall in die Mülltonne entsorgen. Denn auch wenn man sie nicht sieht:
Glutnester können sich darin noch bis zu drei Tage halten und im
schlimmsten Fall einen Brand verursachen. Daher die Glut entweder
ausgiebig in einem Eimer Wasser ablöschen oder im Park in den dafür
vorgesehenen Tonnen entsorgen. Den Grill auch niemals zum Auskühlen
in die Wohnung stellen. Werden die Fenster geschlossen, besteht
erhöhte Erstickungsgefahr durch Kohlenmonoxid.
Wer sich also an ein paar Sicherheitshinweise hält und für den
Fall des Falles vorgesorgt hat, muss sich schon einmal ein paar
Sorgen weniger machen. Damit bleibt wirklich nur noch die Frage:
Barbecue-Sauce oder Ketchup?
Pressekontakt:
Florentin Bub
Presse und Unternehmenskommunikation
Telefon: 0221/ 308-34532 Telefax: 0221/ 308-34530
Gothaer Konzern
Gothaer Allee 1, 50969 Köln
E-Mail: florentin_bub(at)gothaer.de
Original-Content von: Gothaer Finanzholding AG, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 04.07.2017 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1506963
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Köln
Telefon:
Kategorie:
Freizeit & Hobby
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 27 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Sorgenfrei zur Grillparty: Wer haftet bei Grillunfällen? (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Gothaer Finanzholding AG istock-547427462.jpg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).