Rentenanpassung und Flexirenten-gesetz: DieÄnderungen im Überblick
(LifePR) - Zum 1. Juli werden die gesetzlichen Renten erhöht. Zusätzlich gibt es weitere Rechtsänderungen.
Rentenanpassung sorgt für kräftiges Plus
Mehr im Portemonnaie für die über 20 Millionen Rentner in Deutschland: Zum 1. Juli steigen die Renten infolge der jährlichen Rentenanpassung im Westen um 1,9 Prozent und im Osten um 3,59 Prozent. Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert in den alten Bundesländern von 30,45 Euro auf 31,03 Euro. In den neuen Bundesländern steigt der Rentenwert (Ost) von 28,66 Euro auf 29,69 Euro und erreicht damit 95,7 Prozent des Westwerts. Die für die aktuelle Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,06 Prozent in den alten Bundesländern und 3,74 Prozent in den neuen Bundesländern. Damit sind die Renten seit 2012 im Westen um 10,5 Prozent und im Osten um 19,1 Prozent gestiegen.
Flexirentengesetz bringt weitere Neuerungen
Durch das Flexirentengesetz soll der Übergang vom Berufsleben in die Rente flexibler gestaltet werden. Einige Rechtsänderungen sind bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Zum 1. Juli werden nun weitere Änderungen wirksam. Und davon profitieren besonders Versicherte, die vorzeitig in Altersrente gehen.
Hinzuverdienstgrenze angehoben
Wer vor Erreichen der Altersgrenze in Rente geht, darf ab dem 1. Juli bis zu 6.300 Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenze lag bisher bei 450 Euro monatlich. Ein Verdienst, der über 6.300 Euro hinausgeht, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Ist die Summe aus der gekürzten Rente und dem Hinzuverdienst höher als das bisherige Arbeitseinkommen, wird der darüber liegende Hinzuverdienst zu 100 Prozent auf die verbliebene Rente angerechnet. Als Berechnungsgrundlage für den bisherigen Verdienst dient das höchste Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre.
Sonderzahlungen schon ab 50
Wer im Alter bei einer vorgezogenen Rente keine Abschläge in Kauf nehmen möchte, hat ab Juli 2017 die Möglichkeit, bereits ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Das war bislang erst ab dem 55. Lebensjahr möglich. Diese Zahlungen können als Aufwendungen für Altersvorsorge bei dem Finanzamt geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später dann doch für einen regulären Rentenbeginn, dann erhöhen auch diese Beiträge die Altersrente. Die Höhe des Ausgleichsbetrags ergibt sich aus der ?Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente". Sie wird auf Antrag vom Rentenversicherungsträger erstellt.
Weitere Informationen findet man im Internet unter http://flexirente.drv.info und in der Broschüre »Flexirente: Das ist neu für Sie«, die man im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen kann. Hier stehen auch Fragen-Antworten-Kataloge zur Rentenanpassung und zum Flexirentengesetz zur Verfügung.
Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 88.
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Datum: 30.06.2017 - 14:26 Uhr
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