Wenn der Urlaub zum Albtraum wird: Reisemängel richtig reklamieren (FOTO)
(ots) -
Die schönste Zeit des Jahres steht bevor - die Urlaubszeit. Über
40 Prozent der Deutschen wählen dafür die Pauschalreise. Doch welche
Entschädigungen stehen Urlaubern zu, wenn die Realität nicht der
Beschreibung entspricht? Die Experten der DVAG geben Tipps zur
richtigen Reklamation und zum Versicherungsschutz.
Mit den bevorstehenden Sommerferien beginnt auch die langersehnte
Urlaubssaison. Für viele geht es dabei in den Pauschalurlaub - die
häufigste Reiseform der Deutschen. Veranstalter versprechen in ihren
Angeboten nur das Beste: riesige Pools, sandige Strände und üppige
Buffets. Doch manchmal sieht es vor Ort ganz anders aus. Reisemängel
wie verschmutzte Pools, schimmelige Bäder oder verdorbene Speisen
sorgen dafür, dass der Urlaub zum Ärgernis wird. Auch wenn die Reise
nicht ersetzbar ist, so können Urlauber zumindest einen Teil ihrer
Ausgaben zurückfordern. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung
AG (DVAG) erklären, wie sie mit einer Rechtsschutzversicherung ihre
Ansprüche geltend machen können.
Reisemängel richtig reklamieren
Die richtige Vorgehensweise ist ausschlaggebend für eine
erfolgreiche Reklamation von Pauschalreisen - also Reisen, bei denen
mindestens zwei Leistungen, zum Beispiel Hotel und Flug, zusammen
gebucht wurden. Bereits vor Ort müssen frustrierte Urlauber dem
Veranstalter - nicht der Hotelrezeption oder dem Reisebüro - die
Mängel mitteilen! So erhält dieser die Chance, die Probleme zu
beseitigen. Dafür sollte ihm eine angemessene Frist eingeräumt
werden. Verstreicht die Frist, sind die nächsten Schritte
einzuleiten: Urlauber sollten ein Mängelprotokoll aufstellen, das der
Reiseleiter unterschreibt. Ist dies nicht möglich, so sollten
unbedingt neutrale Zeugen gesucht und Fotos gemacht werden. Beweise
sind für spätere Entscheidungsprozesse eines Gerichts unerlässlich.
Wieder zuhause angekommen, muss die Reise innerhalb von vier Wochen
reklamiert werden. Es ist ratsam, die Ansprüche zuerst schriftlich
beim Reiseveranstalter zu stellen. Im Idealfall kommt es zu einer
gütlichen Einigung.
Private Rechtsschutzversicherung
Sollte der Reiseveranstalter nicht einlenken, ist rechtlicher
Beistand gefordert. "Ein Rechtsstreit kann schnell teuer werden,
daher ist eine private Rechtsschutzversicherung sinnvoll," so die
DVAG-Experten. "Diese deckt in der Regel sowohl die Kosten für ein
Gerichtsverfahren, Zeugen, Rechtsanwaltsgebühren als auch die
Vergütung für beauftragte Gutachter." Weiterhin umfasst sie
Leistungen wie die Telefon- oder Online-Rechtsberatung sowie die
Vermittlung und Kostenübernahme einer Mediation.
Frankfurter Tabelle
Enttäuschte Urlauber erhalten einen Überblick über eventuelle
Reisepreisminderungen in der sogenannten Frankfurter Tabelle. So
können sie sich vorab informieren, ob sich der Aufwand überhaupt
lohnt. Die Tabelle listet Reisemängel sowie daraus resultierende
mögliche Preisminderungen auf. Gerichte sind an diese Liste nicht
gebunden, nutzen sie aber oft als Orientierung. Aufgeteilt in Mängel
der Unterkunft, der Verpflegung, des Transports sowie sonstige
Mängel, ergeben sich Minderungen von 5 bis 50 Prozent. Der
Prozentsatz richtet sich dabei nach der Schwere der Mängel. "Bei
einem Zeitverlust durch einen notwendigen Umzug in ein anderes Hotel
wird möglicherweise sogar ein gesamter Tag erstattet", sagen die
Experten der DVAG. Auch wenn die Zeit nicht ersetzbar ist, so kann
mit der Rechtsschutzversicherung zumindest ein finanzielles Fiasko
abgewendet werden.
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Datum: 27.06.2017 - 10:38 Uhr
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