Maut im Ausland: Gründlich über Regeln im Reiseland informieren / TÜV Rheinland: Mautsysteme und Gebühren variieren / Konsulate und Fremdenverkehrsämter geben Auskunft / Hohe Bußgelder bei Missachtung
(ots) - In vielen Ländern sind Benutzungsgebühren für
Autobahnen, Schnellstraßen, Pässe, Tunnel und Brücken in den meisten
Nachbarstaaten längst etabliert. Ob Österreich, Frankreich, die
Schweiz, Italien, Tschechien oder Polen - jedes Land verfügt über ein
eigenes Mautsystem: Vignetten, spezielle Mautkarten oder
Mautstationen, an denen EC-Karten, manchmal aber auch nur Barzahlung
gestattet ist. Die Modalitäten sowie die Höhe der Gebühren variieren
von Land zu Land teils erheblich. So dürfen beispielsweise
Motorradfahrer alle Straßen in Tschechien kostenlos befahren, müssen
für die Schweizer Autobahnen jedoch bezahlen. Während Anhänger an
Fahrzeugen die Fahrt bei den Eidgenossen nicht verteuern, kostet ein
solches Gespann in Polen mehr als das Doppelte des normalen
Pkw-Preises. "Autourlauber sollten sich im Vorfeld über die Regelung
im Reiseland informieren", rät Steffen Mißbach, Kraftfahrt-Experte
bei TÜV Rheinland. "Das können Reisende beispielsweise auf den
Webseiten von Automobilclubs, oder sie wenden sich direkt an die
Konsulate und Fremdenverkehrsämter."
Hohe Strafen für Schnellfahrer
Wer die geltenden Verkehrsgesetze im Ausland missachtet, den
erwarten mitunter gehörige Denkzettel. In vielen Staaten gibt es
weder eine Verkehrssünderkartei noch ein Punktesystem wie in
Deutschland, weshalb die Strafen teilweise erheblich höher ausfallen
werden. Geschwindigkeitsübertretungen kommen Autofahrer
beispielsweise in der Schweiz besonders teuer zu stehen. Wird die
zulässige Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h überschritten, sind
mindestens 170 Euro zu zahlen. Das Telefonieren ohne
Freisprecheinrichtung wird hingegen in den Niederlanden hart geahndet
und mit einem Bußgeld von 230 Euro belegt.
Andere Länder, andere Gesetze
"Welche Höchstgeschwindigkeiten gelten inner-, außerorts und auf
Autobahnen? Wie viele Warnwesten müssen im Auto mitgeführt werden?
Was muss bei der Beförderung von Kleinkindern beachtet werden? Vor
Reiseantritt gilt es über diese und viele weitere Dinge Bescheid zu
wissen", betont Mißbach. "Denn: Unwissen schützt vor Strafe nicht."
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Datum: 27.06.2017 - 10:00 Uhr
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