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ZDF-Magazin "WISO": Millionen von VW-Finanzierungsverträgen möglicherweise widerrufbar / Prozess um Widerrufsbelehrung (FOTO)

ID: 1503814


(ots) -
VW-Besitzer, die ihr Fahrzeug über die VW-Bank ("VW Financial
Service") finanziert oder geleast haben, können möglicherweise wegen
eines formalen Fehlers in den Verträgen den Kauf oder das Leasing
auch nach Jahren noch rückabwickeln - das berichtet "WISO" in der
Sendung am Montag, 26. Juni 2017, 19.25 Uhr, im ZDF.

Zurzeit läuft vor dem Berliner Landgericht ein Prozess, bei dem
die Richterin den klagenden Parteien vor Urteilsverkündung
schriftlich signalisiert hat, "dass das Gericht derzeit von der
Wirksamkeit des Widerrufs des Darlehensvertrags ausgeht." Geklagt
hatte der Fahrer eines VW Touran 1,6l TDI, der den von der
Volkswagen-Bank finanzierten Kauf seines Fahrzeuges auch nach Ablauf
der 14-tägigen Widerrufsfrist wegen der fehlerhaften beziehungsweise
unvollständigen Widerrufsbelehrung rückabwickeln wollte.

Würde ihm Recht gegeben und das Urteil auch von anderen Gerichten
bestätigt, dürften alle deutschen Privatkunden der VW-Bank, die ihr
Fahrzeug geleast oder finanziert haben, vom Widerrufsrecht auch noch
nach Ablauf der 14-tägigen Frist Gebrauch machen. Das Gesetz sieht in
einem solchen Fall die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Anzahlung und
geleistete Ratenzahlungen vor. Nach Meinung von Christof Lehnen, dem
Anwalt des Klägers, muss in einem solchen Fall weder Wertminderung
noch Nutzungsminderung pro gefahrenen Kilometer geleistet werden,
selbstverständlich auch nicht die noch ausstehenden Ratenzahlungen.
Die Bank erhält lediglich die Zinsen für die bis zur Auflösung des
Vertrages tatsächlich in Anspruch genommene Darlehenssumme - was
wegen der Niedrigzinslage aktuell eher niedrige Beträge sind.

Die Tragweite eines solchen Urteils, wenn es von
Oberlandesgerichten oder gar dem BGH bestätigt wird, wäre enorm: Wie
Volkswagen Financial Service "WISO" gegenüber offenlegt, gab es Ende




2016 bei über anderthalb Millionen Verträgen ein Finanzierungsvolumen
von 19,9 Milliarden Euro. Die Bank konnte allerdings nicht
differenzieren, wie groß dabei der Anteil der Privatkunden ist.
Gewerbliche Leasingnehmer können nämlich nicht von diesem
Verbraucherrecht profitieren.

"Möglicherweise stellt dieser formale Fehler für viele VW-Kunden
eine vergleichsweise einfache Möglichkeit dar, ihr Dieselfahrzeug
loszuwerden", sagt Anwalt Christof Lehnen im "WISO"-Interview.
Volkswagen Financial Services war zu keinem Interview bereit, erklärt
aber schriftlich: "Bislang hat kein Gericht in Deutschland in diesem
Sinn geurteilt." "WISO" liegt allerdings das Vergleichsangebot der
Bank vor, die dem Kläger einen lukrativen Vergleich bei schriftlicher
Zustimmung zu Stillschweigen gemacht hat. Er hätte zusätzlich zu der
vom Gesetz festgelegten Rückabwicklung seinen Touran unentgeltlich
behalten dürfen.

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Datum: 26.06.2017 - 12:14 Uhr
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