InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Bußgelder für Verkehrsverstöße im Ausland

ID: 1501066

ARAG Experten zu Verkehrsverstößen im Ausland und den Folgen für Autofahrer


(LifePR) - Es ist endlich soweit! In dieser Woche beginnen die Sommerferien. Bremen und Niedersachsen machen den Anfang. Doch Vorsicht: Wer im Urlaub mit dem Pkw unterwegs ist, muss sich im Ausland an so manche fremde Verkehrsregel anpassen. Sie sollten wissen, dass laut ARAG Experten Bußgelder in anderen Ländern nicht nur oft deutlich höher ausfallen als in Deutschland ? kommen sie aus dem EU-Ausland, können sie hier meist auch vollstreckt werden!
Was kosten Verkehrsverstöße im Ausland?
Auf Verkehrsrowdys warten im europäischen Ausland zum Teil harte Strafen. So ist zum Beispiel das Telefonieren am Steuer mit dem Handy ohne Freisprechanlage fast überall teurer als in Deutschland. In Frankreich müssen zudem Raser schon beim ersten Mal mit 1.500 Euro Bußgeld rechnen, in Österreich können es sogar bis zu 2.180 Euro werden. Wenig Spaß verstehen die meisten Länder bei Alkohol am Steuer: In Dänemark wird schon bei der ersten Alkoholfahrt bis zu einem Monatsgehalt fällig. Bei mehr als 0,8 Promille drohen in Frankreich Gefängnis und ein Bußgeld von 4.500 Euro. Und In Italien kann bei 1,5 Promille sogar das Auto enteignet und zwangsversteigert werden.




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Oberlindenhock: Stadtbahnlinie 1 unterbrochen
Weltpremiere für den neuen Stern am Omnibushimmel:  Der Hochdecker-Reisebus Mercedes-Benz Tourismo RHD (AUDIO)
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 19.06.2017 - 12:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1501066
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 62 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Bußgelder für Verkehrsverstöße im Ausland
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Weihnachtlich feiern mit Stil ...

Weihnachtsfeiern im beruflichen Umfeld sind eine wunderbare Gelegenheit, das Jahr gemeinsam mit Kollegen ausklingen zu lassen und in entspannter Atmosphäre Kontakte zu vertiefen. Doch auch in dieser lockeren Umgebung gilt es, bestimmte Verhaltensreg ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ (Kein) Schadensersatz bei fehlendem Kita-Platz +++Eine Gemeinde ist nicht ohne Weiteres zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie den Anspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen kann, hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankenth ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.254
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 140


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.