Luftreinhalteplan Stuttgart verfehlt sein Ziel - Deutsche Umwelthilfe fordert deutliche Nachbesserungen und generelles Diesel-Fahrverbot auch für Euro 6
(ots) - Deutsche Umwelthilfe kritisiert den
Luftreinhalteplan Stuttgart als unzureichend - Seit sieben Jahre
überschrittene Grenzwerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid
müssen spätestens ab Januar 2018 eingehalten werden - Wichtigste
Maßnahme ist die Ausdehnung der Dieselfahrverbote auch für Euro 6
Diesel - DUH erhofft sich wesentliche Verschärfung der
Luftreinhaltemaßnahmen durch die Mitte Juli stattfindende Verhandlung
vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zur Klage der DUH gegen die
Landesregierung
Der vom Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegte Maßnahmenkatalog
wird nicht dazu beitragen, dass die Grenzwerte für Feinstaub (PM10)
und Stickstoffdioxid (NO2) zum 1. Januar 2018 eingehalten werden.
Mindestens drei weitere Jahre wollen Landesregierung und
Landeshauptstadt den Menschen hohe Überschreitungen der Grenzwerte
zumuten und mit Ansage weiter gegen EU-Recht verstoßen. Dies zeigt
eindrucksvoll das vom Regierungspräsidium Stuttgart in Auftrag
gegebene Wirkungsgutachten. Um vor allem den NO2-Grenzwert ab dem 1.
Januar 2018 einzuhalten, fordert die DUH ein generelles
Diesel-Fahrverbot auch für Euro 6 Fahrzeuge, das nicht nur an Tagen
mit Feinstaub-Alarm gilt, sondern an 365 Tagen im Jahr. Ausnahmen
dürfen nur für die Fahrzeuge gelten, die auf der Straße den Euro 6
Abgasgrenzwert von 80 mg NOx/km unterschreiten.
"Mit dem vorliegenden Luftreinhalteplan lassen Kretschmann und
Kuhn die Stuttgarter Bürger im Dieseldunst stehen und verneigen sich
erneut tief vor den Autokonzernen. Anstatt den Gesundheitsschutz
endlich ernst zu nehmen und dies einmal auch so klar wie der Münchner
Oberbürgermeister Dieter Reiter auszusprechen, wird im Ländle sogar
für den Diesel geworben. Und dies, obwohl der Landesregierung bekannt
ist, dass bis auf wenige Ausnahmen Euro 6 Diesel die mit Abstand
höchsten Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden zeigen", so Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Der Luftreinhalteplan muss
beim öffentlichen Personennahverkehr erheblich nachgebessert werden.
Die Autostadt Stuttgart muss sich grundsätzlich wandeln und den
Fahrradverkehr, S-Bahn, saubere Busse und Taxis stärker in den Fokus
nehmen."
Massive Kritik übt die DUH an der Verwendung veralteter
Emissionsfaktoren für Euro 5 und 6 Dieselfahrzeuge im
Wirkungsgutachten. Nachdem das Umweltbundesamt die realen
Stickoxid-Emissionen insbesondere für die aktuell verkauften
Dieselfahrzeuge im April 2017 erheblich heraufsetzen musste und vor
allem im Winterhalbjahr viele Euro 6 Diesel sogar schmutziger sind
als 15 Jahre alte Euro 4 Diesel, ergibt sich allein hieraus die
Notwendigkeit der Ausdehnung der Dieselfahrverbote auf alle
Abgasstufen und 365 Tage im Jahr. "Eine Beschränkung der Fahrverbote
auf Feinstaubalarmtage ist nicht ausreichend und für die Belastung
der Stuttgarter Luft mit Stickstoffdioxid auch nicht logisch",
kritisiert Resch.
Doch selbst unter den von den Stuttgarter Behörden gewählten
optimistischen Annahmen wird mit einer legalen Luftsituation in
Stuttgart erst im Jahr 2021 gerechnet. "Viel zu spät", wie Resch
anmerkt. "Spätestens zum 1. Januar 2018 müssen die Grenzwerte
eingehalten werden. Die Bürger in Stuttgart müssen endlich saubere
Luft atmen können." Die verbindlichen Grenzwerte für das
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid gelten seit 2010, die für Feinstaub
bereits seit 2005.
Auch die seit Februar 2017 geltende
"Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen", die ein zeitlich
befristetes Betriebsverbot für "Komfort-Kamine" vorsieht, reicht
nicht aus, um die Partikelemissionen aus Holzfeuerungsanlagen
deutlich zu senken. Die DUH fordert daher ein dauerhaftes
Betriebsverbot von Anlagen ohne wirksame Emissionsminderungstechnik.
Die DUH hatte im November 2015 Klage wegen anhaltender
Luftschadstoffbelastung in Stuttgart eingereicht. Die öffentliche
Verhandlung findet am 19. Juli 2017 vor dem Verwaltungsgericht
Stuttgart statt. Die britische Organisation Client Earth unterstützt
diese Klage.
Links:
3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans: http://ots.de/RvGgn
Stellungnahme der DUH: http://l.duh.de/p170616
Hintergrundpapier Klagen für saubere Luft: http://l.duh.de/klagen
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
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Datum: 16.06.2017 - 11:58 Uhr
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