VW lässt EU-Kommission abblitzen / Einigung zwischen EU-Kommission und VW für Verbraucherklagen irrelevant
(ots) - Gestern gab EU-Justizkommissarin Vera Jourová
bekannt, dass auch die EU-Kommission VW nicht zu einer freiwilligen
Entschädigungszahlung hat bewegen können. VW erklärt sich nur bereit,
eventuelle Beschwerden, die im Zusammenhang mit der technischen
Maßnahme an Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA189 stehen und
bestimmte Teile des Motor- und Abgasreinigungssystems betreffen,
aufzugreifen.
Dies kommentiert Jan-Eike Andresen, Jurist und Mitgründer der
Verbraucherschutzplattform myRight.de, die in einer Sammelklage über
25.000 Geschädigte vertritt:
"Die Einigung der EU-Kommission mit VW hat keine Auswirkungen auf
die bestehenden Verbraucherrechte der Betroffenen gegenüber dem
VW-Konzern. Die Kommission hatte schlicht keine rechtliche Handhabe
gegen den VW-Konzern, Forderungen nach Schadensersatzzahlungen
durchzusetzen. Daher konnte die EU-Kommission VW nur zu einer
freiwilligen Entschädigung auffordern. VW hatte folglich ein leichtes
Spiel, diese Forderung abzulehnen. Allein zur Gesichtswahrung für
alle Beteiligten hat sich VW offenbar bereit erklärt, eventuell
auftretenden Beschwerden an den Skandal-Autos von VW, Audi, Skoda
oder Seat auf Kulanzbasis aufzugreifen. VW selbst hat betont, dass es
sich dabei nicht um eine Garantie handelt, die myRight bereits seit
längerem von VW fordert.
Ganz anders sieht die Situation allerdings bei der Durchsetzung
der individuellen Ansprüche der vom Abgasskandal betroffenen Kunden
aus. Gerichte und Verbraucherrechtsexperten haben in Deutschland
bereits eindeutig bestätigt, dass VW auf Basis geltenden Rechts den
Verbrauchern Schadensersatz schuldet. Anwälte und auch myRight
schätzen die Chancen vor Gericht für Verbraucher daher als gut ein.
So wurde der VW-Konzern bereits mehrfach verurteilt, Kaufpreise an
die Betroffenen zurückzuzahlen und die Autos zurückzunehmen.
Den Betroffenen bleibt nun nichts anderes übrig, als selber aktiv
zu werden und ihre Ansprüche einzufordern. Da die Beweisführung für
einen einzelnen Kläger bei solchen Verfahren sehr aufwändig und
kostspielig ist, sind viele davon abgeschreckt. Hier möchte myRight
helfen. Wir nehmen unseren Klägern das Kostenrisiko ab, finanzieren
benötigte Gutachten und haben mit der Durchsetzung der Ansprüche
gegen VW die US-amerikanische Staranwaltskanzlei Hausfeld beauftragt.
Die Einigung mit der EU-Kommission ist ein weiterer Schritt von
VW, sich in die teilweise Ende des Jahres eintretende Verjährung der
Ansprüche zu retten. Geschädigte müssen jetzt aktiv werden. Denn die
Gerichte liefern weiterhin das, was die EU-Kommission gerne erreicht
hätte: Gerechtigkeit im Abgasskandal."
Über myRight
myRight ist eine 2016 gegründete Verbraucherschutzplattform aus
Hamburg. myRight setzt sich dafür ein, dass Verbraucher ihre Rechte
wahrnehmen können, ohne Angst vor finanziellen Auswirkungen zu haben.
Die Gründer von myRight, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, hatten
zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung
der Fluggastrechte. Der Rechtsdienstleister setzt die Rechte von
Verbrauchern durch und nimmt ihnen das Kostenrisiko ab. Aktuell
vertritt myRight weit über 25.000 Kläger gegen den VW Konzern im
Rahmen des Abgasskandals.
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Timo Schwalm
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Datum: 15.06.2017 - 12:02 Uhr
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