"Beschränktes" Verhalten kann tödlich sein / DVR gibt Tipps zur Sicherheit an Bahnübergängen (FOTO)
(ots) -
In Deutschland gibt es rund 17.500 Bahnübergänge. Das Warten auf
den herannahenden Zug kann richtig unangenehm sein, besonders wenn
man in Eile ist. Vor allem bei Übergängen, bei denen es keine oder
lediglich sogenannte Halbschranken gibt, mag es verlockend sein, sich
trotz vorhandener Lichtzeichen vorbei zu mogeln. Das kann tödliche
Folgen haben, darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR)
hin. 2015 gab es nach Auskunft der Deutschen Bahn über 150 Unfälle an
Bahnübergängen. Dabei kamen 35 Menschen ums Leben. In neun von zehn
Fällen ist es menschliches Fehlverhalten, das die Unfälle verursacht.
Aus Leichtsinn missachten manche Fahrer und Fahrerinnen die
Warnsignale. Oft ist es aber auch Unwissen. Dabei ist es doch ganz
einfach. Das Andreaskreuz signalisiert: Züge haben absolute Vorfahrt.
Dies gilt auch dann, wenn es keine Schranken oder Lichtzeichen gibt.
Wenn sich eine Schranke schließt oder bereits unten ist, heißt das in
jedem Fall: warten. Auch rotes oder gelbes Licht sowie Blinkleuchten
bedeuten: anhalten! Weiterfahren darf man erst, wenn die Lichter aus
sind und - falls vorhanden - die Schranken wieder vollständig
geöffnet sind.
Züge haben wegen ihrer großen Masse und der hohen
Geschwindigkeiten einen sehr viel längeren Bremsweg als ein Pkw. Bis
zu 1.000 Meter benötigt etwa ein 100 km/h schneller Reisezug zum
Anhalten. Sven Rademacher vom DVR gibt Autofahrerinnen und
Autofahrern wichtige Tipps für das Verhalten an Bahnübergängen: "Es
ist wichtig, sich Bahnübergängen langsam zu nähern und immer
bremsbereit zu sein. Die Schienen sollte man zügig überqueren, aber
stets mit eventuellen Bodenwellen rechnen." Auf das Funktionieren von
Schranken und Signaleinrichtungen sollten sich Verkehrsteilnehmer
nicht unbedingt verlassen. Technische Defekte oder Fehlbedienung
seien zwar extrem selten, könnten aber nie vollständig ausgeschlossen
werden.
Bahnübergänge werden bereits im Vorfeld angekündigt: Ein
dreieckiges Gefahrzeichen, auf dem ein Zug abgebildet ist, weist auf
den Bahnübergang hin. Die Entfernung zum Bahnübergang wird durch
Warnbaken angegeben: 240 Meter vor dem Bahnübergang steht eine Bake
mit drei Querstreifen, 160 Meter und 80 Meter vor dem Übergang folgen
weitere Baken mit zwei beziehungsweise einem Streifen. In einer
Entfernung von 240 Metern vor dem Bahnübergang bis hinter dem letzten
Gleis ist das Überholen grundsätzlich verboten.
Falsches Verhalten an Bahnübergängen kann nicht nur gefährlich
sein, sondern auch Geld kosten. Der DVR weist darauf hin, dass das
Missachten eines roten oder gelben Lichtzeichens oder Blinklichts mit
einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkten im Flensburger
Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot bestraft werden kann.
Die Slalomfahrt durch geschlossene Halbschranken kann ein Bußgeld in
Höhe von 700 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot zur Folge
haben. Im Falle eines Unfalls kann es sogar das Leben kosten. Hinzu
kommt, dass ein Fahrer, der sich verbotenerweise durchschlängelt,
andere zur Nachahmung seines gefährlichen Verhaltens verleiten kann.
Es ist also in jedem Fall besser, zu warten.
Abdruck honorarfrei, wir bitten um ein Belegexemplar.
Pressekontakt:
Sven Rademacher
Pressesprecher/Chefredakteur DVR-report
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
German Road Safety Council
Auguststraße 29
53229 Bonn
Telefon: +49 (0)228 4 00 01-72
Telefax: +49 (0)228 4 00 01-67
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Datum: 12.06.2017 - 09:30 Uhr
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