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Rechtsschutzversicherung für Wohnungs- und Grundstückseigentümer

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In Deutschland wird immer mehr ums Recht gestritten. Deshalb gewinnt die Rechtsschutzversicherung immer mehr Kunden.


(IINews) - Rund um die selbst genutzte Wohnung oder das eigene Grundstück kann es auch immer wieder zu Streitfällen kommen. Man muss nicht unbedingt Eigentümer von vermietetem Wohneigentum sein, um sich mit den Gerichten auseinandersetzen zu müssen.

Wer eine Wohnung anmietet, schließt mit dem Vermieter einen Mietvertrag. Kommt es danach zu Unstimmigkeiten, muss immer häufiger ein Rechtsanwalt zur Rate gezogen werden. Oftmals geht es um Kündigungen, Abrechnungen von Nebenkosten oder die Erhöhung der Miete.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

In diesem Fall erfährt der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz eine wichtige Rolle. Denn nur so kann der Mieter die anfallenden Kosten für einen Rechtsanwalt von der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

Im Grundbuch sind oftmals Dinge eingetragen, die zu Streitigkeiten führen. Zum Beispiel wenn für den Nachbarn ein Wegerecht eingetragen ist, dass in der im Grundbuch eingetragenen Form Anlass für Ärger gibt. Auch hier ist der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz wichtig, um die rechtlichen Interessen zu wahren oder durchzusetzen.

Wird ein Gebäude beschädigt, z. B. durch den Anprall eines Kraftfahrzeuges, ist auch wieder die Rechtsschutzversicherung für Wohnungs- und Grundstückseigentümer notwendig. Denn der Schadensersatz-Rechtsschutz deckt nicht die Schadenfälle ab, die im Zusammenhang mit einem Gebäude stehen.

Gleichzeitig gibt es in der Rechtsschutzversicherung einige Ausschlüsse im Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, da die Anzahl der Fälle recht häufig auftreten und die Prämien unverhältnismäßig in die Höhe treiben würden.

Ausgeschlossen sind Streitigkeiten um Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden sowie der Erwerb und die Veräußerung von Baugrundstücken. Die Planung und Errichtung von ganzen Gebäuden oder Gebäudeteilen fällt ebenso wenig in den Bereich des Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzes wie Streitigkeiten um genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen. Auch die Auseinandersetzung um die Finanzierung eines Gebäudes oder Grundstückes fällt nicht mehr in den Bereich der Rechtsschutzversicherung für Wohnungs- und Grundstückseigentümer.





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Datum: 06.01.2010 - 08:50 Uhr
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