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Audi Abgasskandal neue Vorwürfe - Rechtsanwälte verklagten Audi bereits zu Jahresbeginn

ID: 1496227


(ots) - Die Audi AG hat mit einer Pressemitteilung vom
01.06.2017 angekündigt, dass in Europa ca. 24.000 Autos mit
V-TDI-Motor zurückgerufen werden. Betroffen sind ca. 24.000 Fahrzeuge
der Modellreihen A7 und A8 der Emissionsklasse Euro 5 mit V6- und
V8-Motoren. Bei diesen Fahrzeugen zeigten sich in bestimmten
Situationen Stickoxidausstoßüberschreitungen zwischen 20 und 100 %
des Grenzwerts. Nach Angaben von Audi liegt der Grund darin, dass die
Motordrehzahl in manchen Bereichen ungünstig von der Getriebesoftware
beeinflusst wird. Dadurch können sich Emissionen verschlechtern. Audi
hat mit dem Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf vereinbart. Es soll
eine neue Software aufgespielt werden.

Damit weitet sich der VW Skandal weiter aus. Es sind nunmehr nicht
nur die kleinen Motoren betroffen, sondern zwischenzeitlich auch
größere Motoren. Bereits im November 2016 gab es erste Berichte über
die Manipulation weiterer Fahrzeuge von Audi. So berichtete unter
anderem "Die Zeit" im November 2016, dass die kalifornische
Umweltbehörde Carb eine weitere illegale Software bei einem Audi mit
V6 Motor entdeckt habe. Dem Bericht zufolge können Audi Modelle mit
einem bestimmten Automatikgetriebe erkennen, ob sie gerade auf dem
Prüfstand stehen oder auf der Straße fahren. Wird das Lenkrad nach
dem Start nicht bewegt, aktiviere sich ein Schaltprogramm für das
Getriebe, dass besonders wenig CO2 produziere. Andernfalls laufe das
Fahrzeug mit einem anderen Programm, das mehr Kraftstoff verbrauche
und mehr CO2 erzeuge. Ob nunmehr der von Audi angekündigte Rückruf
der Modellreihen A7 und A8 damit zusammenhängt, ist bisher unklar.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die
bundesweit die führende Kanzlei im Abgasskandal ist und mehr als
3.000 Klagen erhoben hat, reichte bereits im Februar 2017 eine Klage




bezüglich dieser Lenkradwinkelerkennung und der Getriebesoftware
gegen die Audi AG vor dem Landgericht Offenburg für den Erwerber
eines Audi RS6 Benzinfahrzeugs mit V8-Motor ein. Das Verfahren läuft
derzeit noch. Die Kanzlei ist der Ansicht, dass dem Erwerber des
Fahrzeugs aufgrund von Manipulationen Schadensersatzansprüche
zustehen. Der Kläger behauptet in dem Verfahren, dass in dem
Fahrzeug das Getriebe mit der internen Bezeichnung AL551 verbaut sei.
Eine interne Dokumentation der Volkswagen AG aus der Rechtsabteilung,
die der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
vorliegt, belegt, dass es Unregelmäßigkeiten gibt. Im Rahmen des
Prozesses wird zu klären sein, ob Audi tatsächlich auch bei dem Audi
RS 6 eine Software verwendet hat, die Einfluss auf die Abgaswerte
nimmt. Fest steht dies bisher nicht.

Weitere Informationen:

http://ots.de/KYNKQ



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 02.06.2017 - 11:39 Uhr
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