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Im Klageverfahren gegen Deutsche Umwelthilfe offengelegt: Volkswagen nutzt bei Betrugs-Diesel auch nach Software-Update weiterhin Abschalteinrichtungen

ID: 1495100


(ots) - Deutsche Umwelthilfe und deren
Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch legen Berufung gegen die durch das
Landgericht Düsseldorf heute bestätigte einstweilige Verfügung ein -
DUH darf ihre Rechtsansichten zur Wirksamkeit und
Nicht-Rechtmäßigkeit des Softwareupdates eines VW Golf 6, Abgasnorm
Euro 5 weiterhin nicht tätigen - VW legte im Verfahren Unterlagen des
Kraftfahrt-Bundesamtes vor, die bestätigen, dass VW auch nach dem
Software-Update immer noch (nun angeblich zulässige)
Abschalteinrichtungen nutzt

Das Landgericht Düsseldorf hat heute, 31. Mai 2017, über die von
Volkswagen gegenüber der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am 29. März 2017
erlassene einstweilige Verfügung entschieden. Das Gericht beschloss,
bei seiner Rechtsauffassung zu bleiben und zu bestätigen, dass die
DUH bestimmte Rechtsauffassungen zur Wirksamkeit des Software-Updates
bei einem VW Golf 6 mit der Abgasnorm Euro 5 nicht äußern darf.

Die DUH hatte in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) die
Stickoxidemissionen (NOx) eines mit einer illegalen
Abschalteinrichtung ausgestatteten VW Golf 6, 1.6 TDI Variant
(Abgasnorm Euro 5) vor und nach dem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
verordneten Software-Update auf der Straße gemessen. Die Ergebnisse
gab die DUH in der Pressemeldung am 14. März 2017 bekannt. Vor dem
Werkstattbesuch lag der NOx-Ausstoß bei 964 mg/km, nach dem Update
lagen die NOx-Werte immer noch bei 602 mg/km. Der Euro 5 Grenzwert im
Typprüfverfahren liegt bei 180 mg NOx/km.

Die DUH hat daraus Schlüsse zur Unrechtmäßigkeit der erteilten
Typgenehmigung gezogen. Das Landgericht ist der Auffassung, dass es
sich bei diesen rechtlichen Bewertungen um unwahre
Tatsachenäußerungen handele. Die Grenzwerte seien nur auf dem
Prüfstand einzuhalten. Ein anderer Eindruck dürfe nicht erweckt
werden. Dies ist schon deshalb überraschend, weil die DUH gleich




mehrere juristische Veröffentlichungen vorlegen konnte, die
bestätigen, dass die von der DUH vertretene Auffassung (nach denen
die Werte nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch unter normalen
Betriebsbedingungen einzuhalten sind) zutreffend ist.

Die DUH wird gegen das Urteil umgehend Berufung einlegen.

"Die Berufung ist nötig, weil die Aufklärungsarbeit von Umwelt-
und Verbraucherschutzverbänden durch die Meinungsfreiheit geschützt
ist. Unliebsame Berichterstattungen zu verhindern und uns
einzuschüchtern, nehmen wir nicht hin", sagt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH. "Nach dem europäischen Zulassungsrecht
sollen die Abgasgrenzwerte nicht nur saubere Luft im Prüflabor,
sondern vor allem in unseren Städten sicherstellen und viele tausend
Todesfälle verhindern." Resch kündigte an, weitere Untersuchungen von
Diesel-Pkw vor und nach dem Software-Update durchzuführen.

Der Maßstab für die DUH sind die europäischen
Zulassungsvorschriften (EG 715/2005 und 692/2008), die eine
"ordnungsgemäße Abgasreinigung" nicht nur während der ca.
20-minütigen Laborprüfung, sondern ausdrücklich ''in normal use'', d.h.
unter normalen Straßenbedingungen, im heißen Sommer wie im kalten
Winter, verbindlich vorschreiben und Abschalteinrichtungen, wie bei
Volkswagen festgestellt, als illegal verbieten.

Während des Verfahrens legte VW Unterlagen des KBA vor, die
bestätigen, dass VW auch nach dem Software-Update weiterhin
Abschalteinrichtungen in vielen betroffenen Fahrzeugmodellen verbaut
hat. Diese sollen nach Ansicht des KBA zulässig sein. Gründe für die
Zulässigkeit werden nicht genannt.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit
vertritt: "Abschalteinrichtungen sind nur unter sehr engen
Voraussetzungen zulässig. Im normalen Gebrauch eines Autos sind sie -
von wenigen Ausnahmen abgesehen - illegal. Mit welcher Begründung die
von VW jetzt immer noch benutzten Abschalteinrichtungen zulässig sein
sollen, ist uns nicht bekannt und wurde auch von VW nicht erklärt. Im
Gegenteil: Noch in der Verhandlung vor dem Landgericht leugnete die
Prozessvertretung von VW die Existenz der Abschalteinrichtungen,
obwohl sie durch die von VW selbst vorgelegten und uns bis dahin
unbekannten Dokumente bestätigt wurden."

Volkswagen räumt in dem vor dem Landgericht geführten Verfahren
noch nicht einmal ein, dass der Einbau der millionenfach verbauten
Betrugs-Software in Euro 5 + Euro 6 Diesel-Pkws in Deutschland und
Europa rechtswidrig war. Dies zeigt die Begründung der VW AG zum
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Darin stellt VW den
vom KBA angeordneten amtlichen Rückruf als quasi freiwilliges
"Angebot an die Kunden (dar), ihre von der ''Diesel-Thematik''
betroffenen Dieselfahrzeuge - trotz fehlender
Gebrauchsbeeinträchtigung ... technisch überarbeiten zu lassen".

Mehr Informationen zum Emissions-Kontroll-Institut:
http://www.duh.de/projekte/eki-kontrollen/ Messbericht VW Golf 6, 1.6
TDI Variant, Eurostufe 5: http://l.duh.de/p140317



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger(at)geulen.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 31.05.2017 - 14:08 Uhr
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