Geht''s auch mal ohne Kindersitz? / R+V24: Führerscheinwissen im Test
(ots) - Mal schnell die Nachbarin mit ihrer fünfjährigen
Tochter ein Stück mitnehmen - geht das auch ohne Kindersitz? Nein: 93
% der deutschen Autofahrer sehen das ganz richtig, wie eine Studie
des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt. "Für Kinder bis 12 Jahre und
bis zu einer Größe von 150 cm sind spezielle Rückhaltevorrichtungen
vorgeschrieben", sagt Sina Schmitt, Kfz-Expertin der R+V24
Direktversicherung. "Schließlich geht es um die Sicherheit der
Kinder."
Damit Kinder im Auto sicher geschützt sind, brauchen sie einen
Kindersitz. Denn ein üblicher Sicherheitsgurt ist auf Erwachsene
ausgerichtet und kann bei einem Kind unter 1,50 m nicht exakt
angelegt werden. Die Folge: Der Gurt geht über den Hals statt über
die Schulter - und das Kind könnte bei einer Vollbremsung oder einem
Unfall stranguliert werden. Die richtige Auswahl von Babyschale,
Kindersitz oder Sitzerhöhung ist daher wichtig und abhängig von Alter
und Größe des Kindes.
"Fährt das Kind angegurtet, aber ohne Kindersitz im Auto mit,
droht ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro", so die Kfz-Expertin. "Ganz
ohne Sicherung sind es 60 Euro und ein Punkt in der Flensburger
Verkehrssünderkartei." Eine rückwärtsgerichtete Babyschale darf nur
mit abgeschaltetem Airbag verwendet werden. Ansonsten droht ein
Verwarnungsgeld von bis zu 25 Euro. Nicht erlaubt ist auch, ein Kind
in einem nicht oder nicht mehr zugelassenen Kindersitz zu befördern.
Diese müssen die Prüfnorm ECE-R 44/03 oder höher aufweisen. Stellt
die Polizei fest, dass im Fahrzeug keine Möglichkeit besteht, die
Kinder ausreichend zu sichern, weil zum Beispiel gar kein Kindersitz
vorhanden ist, kann sie sogar die Weiterfahrt untersagen.
Auch auf Versicherungsleistungen kann sich der Verstoß gegen die
Sicherungspflicht auswirken: Kommt es zu einem Unfall, kann die
Versicherung die Leistungen ganz oder teilweise verweigern, wenn das
Kind nicht vorschriftsmäßig im Kindersitz gesichert war - selbst wenn
der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verschuldet wurde.
"Führerscheinwissen im Test": Hintergrund der Befragung
Jeder dritte Führerscheinanwärter fällt durch die schriftliche
Theorieprüfung. Doch wie ist das mit langjährigen Autofahrern - wie
gut kennen sich diese mit den Regeln aus? Der Kfz-Direktversicherer
R+V24 hat das Führerscheinwissen anhand aktueller Prüfungsfragen
getestet. Ziel ist es, Autofahrern zu mehr Sicherheit im
Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 unter anderem
regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über
richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Mehr Tipps auf
http://bit.ly/2lGvA95
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Sina Schmitt
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Datum: 31.05.2017 - 11:30 Uhr
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