Erfolge im VW Abgasskandal / Neu - Klagen auch gegen Mercedes-Benz, Fiat, Porsche, Renault, Peugeot und Citroen
(ots) - Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Rogert &
Ulbrich teilt mit, dass sie äußerst erfolgreich sei, die Interessen
der Abgasbetrugsopfer zu vertreten. Die geschäftsführenden Partner
und Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich freuen
sich für ihre rund 2000 Mandanten über mittlerweile mehr als 20
gewonnenen Prozesse vor den Landgerichten Arnsberg, Bückeburg,
Frankfurt/M., Köln, Krefeld, Lübeck und Münster gegen Händler und vor
den Landgerichten Aachen, Arnsberg, Bayreuth, Hagen, Hildesheim,
Nürnberg, Paderborn und Wuppertal gegen VW. "Das sind mehr als 25 %
aller in Deutschland gewonnener Verfahren", zeigt sich Prof. Rogert
erfreut. In erster Instanz verloren habe man lediglich 9 Verfahren.
Interessant sei, dass selbst für die in 1. Instanz verlorenen
Verfahren in 2. Instanz attraktive Vergleichsangebote unterbreitet
würden, um Urteile der Oberlandesgerichte zu vermeiden. Wirklich
verloren habe man daher noch kein einziges Verfahren. Im Benchmarking
gewonnener gegen verlorene Verfahren liegt die Düsseldorfer Kanzlei
nach eigener Einschätzung an der Spitze der auf den Abgasskandal
spezialisierten Kanzleien und gibt an, dass nur eine weitere im
Abgasskandal tätige süddeutsche Kanzlei ebenfalls in Serie
erfolgreich sei. Grund für den Erfolg sei die tägliche intensive
Auseinandersetzung mit dem Thema und die Verarbeitung neu gewonnener
Erkenntnisse in den Verfahren. Dazu gehörten insbesondere
Erkenntnisse aus den US-Verfahren. Da man als erste Kanzlei überhaupt
erfolgreich Ansprüche gegen VW durchgesetzt habe (Urteil des LG
Hildesheim) und als erste Kanzlei erfolgreich in NRW gegen Händler
gewesen sei (Urteile des LG Krefeld), verstünden sich die Anwälte als
Speerspitze der Verbraucherinteressen im VW-Abgasskandal. Man sei
damit Wegbereiter für weitere erfolgreiche Klagen anderer Anwälte
gewesen.
Wie die Spezialisten angeben, haben sie nunmehr auch erstmals
Klagen auf Rückgabe von Mercedes-Benz, Porsche und Fiat-Fahrzeugen
eingereicht. Entsprechende rechtliche Schritte wegen der Fahrzeuge
der französischen Hersteller Renault, Peugeot und Citroen werden
derzeit geprüft. "Die Staatsanwaltschaften ermitteln nicht umsonst
wegen Betruges gegen diese Hersteller und die EU-Kommission leitet
auch nicht grundlos Vertragsverletzungsverfahren ein", erläutert
Prof. Dr. Rogert. "Bei Daimler fanden gerade sogar Durchsuchungen der
Geschäftsräume mit 230 Beamten bundesweit statt" ergänzt Rechtsanwalt
Ulbrich. "Die nach EU-Recht verbotenen Abschalteinrichtungen, die
diese Konzerne verwenden, unterscheiden sich zwar technisch, das Ziel
und der Zweck sind jedoch identisch mit denen der VW-Betrugssoftware:
Auf dem Prüfstand innerhalb des vorgeschriebenen Prüfprogramms sind
die Messergebnisse innerhalb der gesetzlichen Grenzen, außerhalb des
Programms gibt es eklatante Abweichungen, die zu Lasten unserer
Atemluft gehen", erläutert Prof. Dr. Rogert. "Nach Berechnungen des
angesehenen MIT (USA) gehen ca. 38.000 vorzeitige Todesfälle alleine
auf das Konto des VW-Konzerns und das nur, weil man teure
Abgasreinigungstechniken nicht verbauen wollte, um sich durch die
Kostenersparnis einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen",
so Rogert weiter. "Jetzt wird auch deutlich, weshalb die anderen
Konzerne gegen VW keine milliardenschweren Wettbewerbsklagen mit dem
Ziel der Gewinnabschöpfung auf den Weg gebracht haben", meint
Ulbrich, denn "wer im Glashaus sitzt, wirft eben nicht mit Steinen".
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Datum: 26.05.2017 - 13:40 Uhr
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