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GEMA-Mitgliederversammlung: Musikautoren und Verleger stimmen eindeutig für gemeinsame Beteiligung

ID: 1493351


(ots) - Vom 22. bis 24. Mai 2017 fand in München die
jährliche Mitgliederversammlung der GEMA statt. Beherrschendes Thema
war die Neuregelung der Verlegerbeteiligung. Erstmals wurden die
neuen elektronischen Mitwirkungsrechte für die Mitglieder der GEMA
nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) umgesetzt. Im Rahmen
der Hauptversammlung nahmen hr2-Kultur und SWR4 den Radiokulturpreis
entgegen. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wählte der
Aufsichtsrat Dr. Ralf Weigand zu seinem neuen Vorsitzenden, nachdem
Prof. Dr. Enjott Schneider nach fünf Jahren den Vorsitz abgab.

Mit der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 ging die diesjährige
Mitgliederversammlung der GEMA in München zu Ende. Rund 700
Komponisten, Textdichter und Verleger diskutierten und
verabschiedeten wichtige Regelungen, die vor allem Fragen der
künftigen Verteilung der Tantiemen betrafen. Entsprechend den
Vorgaben des VGG hatten die Mitglieder erstmals die Möglichkeit, ihre
Stimme im Vorfeld per E-Voting abzugeben oder sich in der
Mitgliederversammlung vertreten zu lassen. Zudem konnten Mitglieder
nach vorheriger Anmeldung die Versammlung ihrer Berufsgruppe sowie
die Hauptversammlung per Live-Stream verfolgen. Die Premiere von
Stellvertretung und digitaler Partizipation ist gelungen, ohne dass
damit aber das bewährte Modell der persönlichen Teilnahme infrage
gestellt wäre: "Unsere Versammlung ist in diesem Jahr ähnlich gut
besucht wie in den letzten Jahren. Das zeigt also, dass es trotz der
neuen Möglichkeiten attraktiv ist, direkt vor Ort dabei zu sein",
begrüßte Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, die
Mitglieder. Er sieht in E-Voting, Live-Stream und Stellvertretung
aber eine gute Ergänzung, um sich an der Gestaltung der GEMA aktiv zu
beteiligen und betont: "Es ist wichtig, dass jeder seine Meinung
einbringen kann. Das stärkt unsere Binnendemokratie. Und das macht




die GEMA als Verein gerade aus."

Beschlüsse der Mitgliederversammlung: Im Fokus stand die
Neuregelung der Verlegerbeteiligung

Gerichtliche Entscheidungen aus dem letzten Jahr hatten die
Beteiligung von Musikverlagen in der GEMA in Frage gestellt und für
Rechtsunsicherheit gesorgt. Nachdem der Gesetzgeber bereits
korrigierend eingeschritten war, bestand in der Mitgliedschaft der
GEMA unter den Autoren und Verlegern große Einigkeit, dass nur eine
gemeinsame Beteiligung den Interessen aller Berufsgruppen gerecht
wird. So befürworteten die Komponisten, Textdichter und Verleger
nahezu einmütig die Neuregelung der gemeinsamen Beteiligung von
Urhebern und Verlegern in der GEMA. Die Ausschüttungen der GEMA an
Verleger sind damit wieder auf eine verlässliche rechtssichere
Grundlage gestellt. Auch Dr. Heker betonte in seiner Rede
ausdrücklich: "Autoren und Verleger sind sich seit Jahrzehnten
darüber einig, dass beide wirtschaftlich an den Einnahmen durch die
Rechteeinräumung partizipieren sollen. Wenn der Urheber den Verleger
als Gegenleistung für die verlegerische Tätigkeit entlohnen möchte,
ist diese Beteiligung legitim."

Auf der Tagesordnung standen zudem verschiedene inhaltliche
Änderungen der Satzung und des Verteilungsplans. So wurde anknüpfend
an die bereits umgesetzten Reformen der Verteilung im U-Live-Bereich
(INKA) und in den Rundfunksparten ein erster Schritt zur
Neugestaltung der Verteilung in der Sparte E beschlossen. Weitere
Beschlüsse betrafen beispielsweise Neuregelungen zur Wahl der
Delegierten der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder und
die Erweiterung des elektronischen Service-Angebots der GEMA.

Bericht des Vorstandsvorsitzenden Dr. Harald Heker

Dr. Harald Heker konnte auf das erfolgreichste Ertragsjahr der
GEMA zurückblicken: 2016 wurde erstmals die Milliarden-Euro-Marke
überschritten. Dies ist unter anderem auf den Vertragsschluss zur
Lizenzierung von YouTube im letzten Jahr zurückzuführen. Dr. Heker
bekräftigte gegenüber den Mitgliedern in diesem Zusammenhang noch
einmal: "Wir setzen uns weiter dafür ein, dass Online-Plattformen in
die Verantwortung genommen werden." Denn solange diese grundsätzlich
keine rechtliche Verpflichtung zur Vergütung der Rechteinhaber
treffe, seien Verhandlungen auf Augenhöhe letztlich nicht möglich und
führten zu einem Wertetransfer zu Lasten der Urheber, der gestoppt
werden müsse. Zudem ging Dr. Heker auf die öffentliche Wahrnehmung
der GEMA ein. Diese wandele sich zusehends, und ihr starkes
kulturelles Engagement sei mittlerweile im Bewusstsein von
Gesellschaft, Politik und Medien verankert. Denn schließlich "ist die
GEMA eine Autorengesellschaft, eine Solidargemeinschaft von kreativen
Köpfen, die den Wert von Musik als Kulturgut in die Öffentlichkeit
tragen wollen." Ausdruck findet dies etwa in den unterschiedlichen
Preisen, die die GEMA jährlich vergibt, darunter der Deutsche
Musikautorenpreis für herausragendes musikalisches Schaffen, der Fred
Jay Preis für deutschsprachige Textdichterkunst und seit drei Jahren
auch der Radiokulturpreis, mit dem kulturell herausragende Programme
ausgezeichnet werden. Den Radiokulturpreis nahmen Vertreter der
diesjährigen Preisträger hr2-kultur sowie SWR4 Baden-Württemberg und
SWR4 Rheinland-Pfalz erstmals in der Hauptversammlung entgegen.

Aufsichtsrat: Neuer Vorsitzender und stellvertretender
Vorsitzender Prof. Dr. Enjott Schneider, seit 2012 Vorsitzender des
Aufsichtsrats der GEMA, kündigte in der Hauptversammlung an, für
dieses Amt nicht wieder kandidieren zu wollen: "Die zunehmenden
Komponier- und Konzertverpflichtungen, verbunden mit Reisen quer
durch Europa und rund um den Erdball u.a. nach China, Russland,
Amerika, Brasilien, haben zu permanenten Terminkollisionen geführt
und eine Entscheidung erforderlich gemacht. Trotz aller Liebe zur
GEMA-Arbeit habe ich mich ,für die Musik'' im künstlerischen Sinne
entschieden." Die in München versammelten Mitglieder der GEMA dankten
Prof. Schneider, der weiterhin Aufsichtsratsmitglied bleibt, mit lang
anhaltendem Beifall. Zu seinem Nachfolger wählte der Aufsichtsrat in
einer Sitzung im Nachgang zur Hauptversammlung Dr. Ralf Weigand aus
der Berufsgruppe der Komponisten. Zum stellvertretenden
Aufsichtsratsvorsitzenden für die Berufsgruppe der Textdichter wählte
der Aufsichtsrat Stefan Waggershausen, der in diesem Amt auf den
kürzlich verstorbenen Frank Dostal folgt. Für die Berufsgruppe der
Musikverleger wurde Karl-Heinz Klempnow als stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender wiedergewählt. Außerdem wurde Rudolf Müssig
als ordentliches Aufsichtsratsmitglied der Textdichter von der
Mitgliederversammlung bestätigt.

Die Rede des Vorstandsvorsitzenden der GEMA, Dr. Harald Heker,
sowie Bilder der Hauptversammlung finden Sie hier:
www.gema.de/mgv2017

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 70.000
Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von
über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit
eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.



Pressekontakt:
Nadine Remus, Kommunikationsmanagerin
E-Mail: nremus(at)gema.de, Telefon: +49 89 48003-583

Original-Content von: GEMA, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 26.05.2017 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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