Hagelschaden: Kein Anspruch bei Haftpflichtversicherung / TÜV Rheinland: Das sollten Fahrzeughalter berücksichtigen / Schäden am besten mit Fotos dokumentieren / Anweisung des Versicherers befolgen
(ots) - Gewitter entladen sich mit teils ungeheurer Wucht.
Wenn Hagel mit im Spiel ist, kann das für Autobesitzer unangenehme
Folgen haben - in Form von Beulen und Dellen am eigenen Fahrzeug.
Betroffene sollten schnell handeln, den entstandenen Hagelschaden
optimalerweise mit Fotos dokumentieren und die Versicherung
kontaktieren. Die zahlt jedoch nur, wenn das Auto voll- bzw.
teilkaskoversichert ist. "Generell muss der Halter nachweisen, dass
der Schaden durch Hagel verursacht wurde", sagt Steffen Mißbach,
Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. "Das kann ein Foto belegen oder aber
man wendet sich ans Wetteramt, welches Hagelschauer bescheinigen
kann." In der Regel sind aber in einer Region mehrere Fahrzeuge
betroffen, was den Nachweis vereinfacht."
Nicht alle Schäden sind kostengünstig zu beheben
Die weiteren Schritte werden vom Versicherer vorgegeben. In der
Regel schickt der einen Gutachter oder lässt sich, abhängig von den
zu erwartenden Reparaturkosten, einen Kostenvoranschlag einer
Fachwerkstatt zuschicken. "Die Sachverständigen von TÜV Schaden- und
Wertgutachten sind in dieser Hinsicht eine gute Adresse. Sie haben
viel Erfahrung und die technischen Möglichkeiten, den Schaden gut und
in Gänze zu erfassen", rät Mißbach. "Oftmals können Dellen durch die
kostengünstige Smart-Repair-Methode entfernt werden. Es kann aber
auch sein, dass ganze Teile ausgetauscht werden müssen." Dann kann es
teuer werden. Hierbei gilt: Der Versicherer übernimmt nur Kosten, die
den Zeitwert des Fahrzeugs nicht übersteigen. Übersteigen die
Reparaturkosten den Zeitwert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden
vor.
Besondere Vorsicht bei Scheibenschäden
Akuter Handlungsbedarf ist vor allem dann geboten, wenn durch den
Hagel Scheiben durchschlagen wurden. "In diesem Fall das Auto vor
eintretendem Wasser schützen und die betroffene Stelle abkleben. Eine
beschädigte oder zerborstene Scheibe kann auch als ''Verleitung zum
Diebstahl'' gewertet werden, was wiederum die Versicherungsleistung im
Falle einer entsprechenden Tat beeinflusst", erklärt der Experte.
"Bei einem Scheibenschaden am besten Fotos machen, die Versicherung
anrufen und sofort eine Werkstatt aufsuchen."
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Datum: 26.05.2017 - 10:00 Uhr
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