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Kölner Stadt-Anzeiger: Anklageschrift zum Archiveinsturz: Gepfuscht und vertuscht beim U-Bahnbau - Gefahr war "vorhersehbar" - Trotz Hinweise auf Probleme sei nicht überprüft worden

ID: 1492578


(ots) - Köln. Weil sie im September 2005 beim Ausbaggern der
unterirdischen U-Bahn-Wand am Kölner Waidmarkt bewusst gepfuscht und
vertuscht haben sollen, werden der Polier und ein Baggerführer der
Arbeitsgemeinschaft (Arge) der am Bau beteiligten Unternehmen wegen
fahrlässiger Tötung angeklagt. Für die Tiefbauspezialisten sei die
Gefahr "vorhersehbar gewesen", heißt es in der Anklageschrift. Dies
berichtet der "Kölner Stadtanzeiger" in seiner Mittwochausgabe.

Als es beim Bau der U-Bahn-Wand zu Schwierigkeiten gekommen sei,
habe der Polier nicht wie vorgeschrieben die Bauleitung informiert,
sondern die Probleme mit einem tonnenschwere Greifer lösen wollen.
"Wir machen weiter, bis das Ding auseinanderfliegt!", habe er zum
Baggerfahrer gesagt. In Folge dieses Vorgehens ist dann laut Anklage
die Schwachstelle in der Wand entstanden, durch die das Erdreich
unterhalb des Stadtarchivs in die Baugrube geströmt sein soll.

Die fünf weiteren Beschuldigten, drei leitende Arge-Mitarbeiter
und zwei Baustellen-Kontrolleure der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB),
haben es nach Einschätzung der Ermittler an der "nötigen Sorgfalt"
fehlen lassen. Es habe genügend Hinweise auf Probleme beim Wandbau
gegeben. Dennoch seien Prüfungen vor Ort unterlassen worden. Noch
nicht einmal die standardmäßige Bau- und Überwachungstätigkeit habe
2005 stattgefunden, heißt es in der Anklage. Und auch später seien
die unterirdischen Wandteile nicht systematisch kontrolliert worden,
was jedoch zwingend erforderlich gewesen sei. Anders sei es nicht zu
erklären, warum die offensichtliche Fehlstellung nie aufgefallen sei.
Ein Sprecher der Baufirmen sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", "es
bleibt abzuwarten, ob das angerufene Gericht der Bewertung der
Staatsanwaltschaft trotz der vor Ort noch nicht abgeschlossenen
Untersuchungen letztlich folgen wird". Bis zu einem Urteil "gilt für




alle Beteiligten die Unschuldsvermutung".



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Datum: 24.05.2017 - 00:00 Uhr
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