Kreditinstitut haftet für gefälschten Überweisungsauftrag
Ein Kreditinstitut, das aufgrund eines gefälschten Überweisungsauftrags eine Überweisung durchgeführt hat, muss dem Kontoinhaber den Betrag wieder gutschreiben, so die Richter des Oberlandesgerichtes Koblenz in der Entscheidung vom 26.11.2009 (Aktenzeichen 2 U 116/09).
(IINews) - Kreditinstitut haftet für gefälschten Überweisungsauftrag
Ein Kreditinstitut, das aufgrund eines gefälschten Überweisungsauftrags eine Überweisung durchgeführt hat, muss dem Kontoinhaber den Betrag wieder gutschreiben, so die Richter des Oberlandesgerichtes Koblenz in der Entscheidung vom 26.11.2009 (Aktenzeichen 2 U 116/09).
Die Richter stellten in der Berufungsinstanz fest, dass der streitgegenständliche Überweisungsauftrag von 40.000 Euro nicht die Unterschrift der Klägerin trägt.
Aus der Begutachtung des Sachverständigen hat sich zweifelsfrei ergeben, dass die Unterschrift gefälscht ist, so dass dem Kreditinstitut kein Aufwendungsersatzanspruch aus § 670 BGB zusteht.
Das Risiko einer Fälschung trägt nach der gesetzlichen Regelung und ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das Kreditinstitut (vgl. BGH in WM 1994, 2073 f.).
Der Kontoinhaberin obliegt es allerdings im Rahmen der generellen Schadenabwendungspflicht, alles zu vermeiden, was die Schädigung des Kreditinstitutes herbeiführen oder erhöhen könnte.
Zu den Pflichten aus dem Girovertrag gehört, dass die Kontoinhaber erkannte Fehlbelastungen unverzüglich beanstanden.
Im vorliegenden Fall konnte das Kreditinstitut nicht nachweisen, dass die Kontoinhaberin eine vertragliche Pflicht verletzt hatte. Das Konto war bereits völlig leer geräumt, bevor die Kontoinhaberin die Fehlbelastung bemerkte.
Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag zur Konto-Schutzbrief-Versicherung.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Produsa ist ein Portal für Produktsicherheit und Verbraucher. Bringen Sie mit Produsa dem Newsportal für mehr Produkt-Sicherheit und Aufklärung Ihr Eigenkontrollsystem auf den aktuellsten Stand. Vertiefen und aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse. Lernen Sie durch frühzeitige Information präventive und gleichzeitig kostengünstige Lösungen kennen. Nutzen Sie unser Praxiswissen.
Welche Idee steckt hinter Produsa?
Wir wollen als Netzwerk interessanter Gesprächspartner sein und stehen für mehr Fairplay in der Produktsicherheit, Produktaufklärung, Sachmängelhaftung, Schadenaufklärung und den Möglichkeiten eines transparenten Schadenausgleich.
Produsa , Wesselinger Straße 4, 50999 Köln
Tel.: +49 (0)2236/9694547
Fax +49 (0)2236/9694548
www.produsa.de
www.crimereport.de
www.proversicherer.de
Produsa , Wesselinger Straße 4, 50999 Köln
Tel.: +49 (0)2236/9694547
Fax +49 (0)2236/9694548
www.produsa.de
www.crimereport.de
www.proversicherer.de
Datum: 02.01.2010 - 17:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 149181
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Köln
Telefon:
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 531 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kreditinstitut haftet für gefälschten Überweisungsauftrag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Produsa (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).